BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt gibt während der IAA Transportation ein Interview am Stand des Bundesverkehrsministeriums. (Foto: Sabina Kol für trans.iNFO)

1.800 Euro mehr pro Lkw im Monat: BGL fordert Hilfe bei Dieselpreisen

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Die hohen Dieselpreise verschärfen den Kostendruck im deutschen Straßengüterverkehr. Der BGL warnt vor existenziellen Folgen für mittelständische Transportunternehmen und hat sich mit einem Hilferuf an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Nach Berechnungen des Verbands kann der jüngste Preisanstieg bei einem Lkw Mehrkosten von 1.800 Euro im Monat verursachen. Gefordert werden ein Gewerbediesel und eine Entlastung bei den CO2-Kosten.

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Die stark gestiegenen Dieselpreise treffen das deutsche Transportgewerbe mitten in einer ohnehin angespannten Kostenlage. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat sich deshalb am 16. September direkt an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund 7.000 überwiegend familiengeführte Unternehmen.

Der BGL spricht von einer dramatischen Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage. Seit der jüngsten Eskalation im Nahen Osten sei der Dieselpreis netto um rund 60 Cent je Liter gestiegen. Für Unternehmen mit hohen Laufleistungen summiert sich dieser Unterschied schnell zu sechs- oder siebenstelligen Beträgen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der BGL beziffert den jüngsten Anstieg des Dieselpreises auf netto rund 60 Cent je Liter.
  • Bei 10.000 Kilometern Monatsfahrleistung errechnet der Verband Mehrkosten von 1.800 Euro je Lkw und Monat.
  • Für eine Flotte mit 50 Lkw entspricht das laut BGL 90.000 Euro im Monat beziehungsweise 1,08 Millionen Euro im Jahr.
  • Der Verband fordert einen Gewerbediesel nach dem Vorbild mehrerer anderer EU-Staaten.
  • Zusätzlich soll die vom BGL kritisierte CO2-Doppelbelastung aus nationalem Emissionshandel und CO2-Komponente der Lkw-Maut aufgehoben werden.
  • Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoff hält der Verband für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen dagegen für kaum wirksam.

1.800 Euro mehr pro Lkw und Monat

Wie stark der Dieselpreisanstieg die Betriebskosten treffen kann, verdeutlicht der BGL mit einer Modellrechnung. Bei einer monatlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern beziffert der Verband die zusätzlichen Kosten auf 1.800 Euro je Lkw.

Der Rechnung entsprechen rund 3.000 Liter Diesel im Monat beziehungsweise ein Verbrauch von 30 Litern je 100 Kilometer. Bei den vom BGL angesetzten 60 Cent zusätzlicher Nettokosten pro Liter ergeben sich die genannten 1.800 Euro.

Bei einer Flotte von 50 Fahrzeugen summiert sich die Belastung laut Verband auf 1,08 Millionen Euro pro Jahr.

Der BGL argumentiert, dass insbesondere kleine und mittelständische Transportunternehmen solche Kostensteigerungen häufig nicht oder nur teilweise an ihre Auftraggeber weitergeben könnten. Wegen der nach Verbandsangaben ohnehin geringen Gewinnmargen sieht der BGL die Wettbewerbsfähigkeit und bei einer länger anhaltenden Belastung auch die wirtschaftliche Existenz von Betrieben gefährdet.

Damit berührt der Preissprung eine zentrale Frage in vielen Frachtverträgen: wie schnell höhere Kraftstoffkosten über Dieselzuschläge oder neu verhandelte Frachtraten weitergegeben werden können. Die vom BGL genannten Mehrkosten sind deshalb nicht mit einem entsprechenden Gewinnrückgang gleichzusetzen – ausschlaggebend ist, welchen Anteil ein Unternehmen an seine Kunden weiterreichen kann.

BGL hält Mehrwertsteuersenkung für ungeeignet

Der Verband wendet sich zugleich gegen eine mögliche Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoff als Entlastungsinstrument für die Transportwirtschaft.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sei die Mehrwertsteuer grundsätzlich ein durchlaufender Posten, argumentiert der BGL. Eine Senkung wäre für den Staat zwar mit Einnahmeausfällen verbunden, würde den Unternehmen nach Einschätzung des Verbands aber „kaum eine unmittelbare Entlastungswirkung“ bringen.

Statt einer allgemeinen Entlastung an der Zapfsäule fordert der Verband Maßnahmen, die unmittelbar die Kosten des gewerblichen Straßengüterverkehrs reduzieren.

Gewerbediesel nach europäischem Vorbild

Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem Gewerbediesel. Der BGL verweist dabei auf Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Spanien und Ungarn.

Nach Darstellung des Verbands wird dort die Energiesteuer für gewerblich genutzten Diesel unter bestimmten Voraussetzungen reduziert. Unternehmen können einen Teil der Steuer über Rückerstattungsverfahren zurückerhalten. Dazu müssen die betreffenden Fahrzeuge registriert und Kraftstoffbezüge nachgewiesen werden.

Ein ähnliches Verfahren fordert der BGL nun für Deutschland. Es soll nach Vorstellung des Verbands nicht als kurzfristiger Tankrabatt, sondern als gezielte Entlastung gewerblicher Unternehmen ausgestaltet werden.

Für international tätige Speditionen hat die Forderung noch eine zweite Dimension: Unterschiedliche steuerliche Belastungen von Diesel wirken sich auf die Betriebskosten von Flotten aus, die im europäischen Straßengüterverkehr miteinander konkurrieren. Genau darauf stützt der BGL sein Argument, deutsche Unternehmen würden gegenüber Wettbewerbern aus Staaten mit entsprechenden Rückerstattungsmodellen benachteiligt.

Streitpunkt CO2-Kosten

Die zweite Forderung betrifft die CO₂-Bepreisung. Der BGL verlangt die Aufhebung der von ihm als „CO2-Doppelbelastung“ bezeichneten Kombination aus nationalem Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und dem CO2-Aufschlag der Lkw-Maut.

Der Verband verweist darauf, dass eine Entlastung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, und schlägt auch hierfür ein Rückerstattungsverfahren vor.

Die Bezeichnung „Doppelbelastung“ sollte dabei klar als Position des BGL stehen bleiben: Der nationale CO2-Preis auf fossile Kraftstoffe und die CO2-Komponente der Lkw-Maut sind zwei unterschiedliche Instrumente. Der Verband kritisiert, dass dieselbetriebene Lkw über beide Systeme mit CO2-bezogenen Kosten belastet werden.

Hohe Dieselpreise treffen auf bereits steigende Stückkosten

Der Zeitpunkt des BGL-Appells ist für die Transportwirtschaft besonders ungünstig. Erst der am 10. September veröffentlichte DSLV-Kostenindex hatte gezeigt, dass die Abwicklungskosten einer durchschnittlichen Stückgutsendung im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,73 Prozent gestiegen sind. Die darin erfassten Treibstoffkosten lagen 10,66 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Die jüngste Dieselpreisentwicklung fällt damit in eine Phase, in der Personal-, Kraftstoff- und weitere Betriebskosten bereits gestiegen sind. Ob und wie stark die zusätzlichen Dieselkosten bei einzelnen Speditionen hängen bleiben, richtet sich allerdings nach deren Vertragsstruktur, Dieselzuschlägen und Möglichkeiten zur Anpassung der Frachtraten.

Der BGL drängt deshalb auf eine schnelle politische Entscheidung. In seinem Schreiben an Merz fordert der Verband die Einführung eines Gewerbediesels und die Entlastung bei den CO2-Kosten jetzt.

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