Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und der US-Kartellbehörden hat den Verdacht auf Preisabsprachen unter den größten Reifenherstellern ergeben: Continental, Michelin, Bridgestone, Goodyear, Pirelli und Nokian Tyres.
Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum von 2016 bis Anfang 2024 und betreffen Reifen für Lastkraftwagen, Busse, Lieferfahrzeuge, Autos und selbst Baumaschinen. Die Europäische Kommission hat formelle Kartellverfahren eingeleitet, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden. Im Jahr 2026 könnten den Herstellern Entscheidungen über Bußgelder in Millionenhöhe drohen, die bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes ausmachen könnten.
Einige Hersteller – darunter Pirelli und Nokian – erklären sich kooperationsbereit mit den Behörden, was auf den Versuch hinweisen könnte, vom Kronzeugenprogramm zu profitieren.
ELVIS bereitet Klagen vor
Branchenakteure schließen sich aktiv dem Kampf um Entschädigungen an. Das Europäische Netzwerk für Internationale Spediteure (ELVIS) bereitet zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft Gefos und der Anwaltskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein (ASD) eine Sammelklage für ihre Mitglieder vor.
Parallel dazu agiert Best Speakers Cartel Consulting, eine Beratungsfirma, die sich seit Jahren auf Kartellangelegenheiten und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und die Ansprüche weiterleitet. Seit Ende 2024 sammelt sie Kaufrechnungen und unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung von Unterlagen, die für Schadenersatzprozesse von entscheidender Bedeutung sein werden.
Wir empfehlen allen LKW-Betreibern, sämtliche Rechnungen für Reifen gesondert aufzubewahren“, betont Elvis-Vorstand Grabowski, zitiert von der Deutschen Verkehrs-Zeitung. Diese Belege sind vor Gericht das wichtigste Beweismittel.
Wer kann Entschädigungen geltend machen?
Anspruch auf Entschädigung haben alle Kunden, die zwischen 2016 und 2025 Reifen von den untersuchten Herstellern gekauft haben. Bedingung ist der Besitz von Rechnungen, die den Kauf nachweisen.
Ansprüche können geltend gemacht werden von:
- Transportunternehmen und Flottenbetreibern,
- Leasing- und Fahrzeugvermietungsunternehmen,
- Werkstätten und Reifenhändler,
- und sogar Landwirte und Bauunternehmen.
Wie viel kann zurückgefordert werden?
Die Schätzungen der Beratungsfirma deuten darauf hin, dass die Überzahlungen durchschnittlich 10–15 Prozent des Kaufwerts betragen.
Beispiel: Eine Flotte mit 10 Zugmaschinen und Anhängern (ca. 120 Reifen) könnte bei einem Erneuerungszyklus bis zu 9.000 Euro zu viel bezahlt haben – plus die Zinsen.
Risikofreie Entschädigung
Sowohl ELVIS als auch Best Speakers Cartel Consulting arbeiten mit renommierten Anwaltskanzleien und finanziellen Prozesspartnern zusammen. Dadurch entstehen den betroffenen Unternehmen keine Kosten oder Prozessrisiken.
Rechts- und Gerichtskosten werden von externen Akteuren – Prozessfinanziers – übernommen, die im Gegenzug eine Provision vom gewonnenen Betrag erhalten.
Dies ermöglicht es jedem Transportunternehmen, unabhängig von der Größe ihres Betriebs, ihre Rechte sicher durchzusetzen – selbst ohne eigene Rechtsabteilung oder Rechtsschutzversicherung.