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Russland verlängert Einfuhrverbot für LKW aus der EU

Am 30. September 2022 hat die russische Regierung ein Einfuhrverbot für LKW aus EU-Ländern, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine verhängt. Dieses wurde heute verlängert.

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Die im September erlassene Verordnung wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert und schreibt vor, dass sowohl der Gütertransport im bilateralen Handel als auch der Transit oder die Einfuhr aus Drittländern verboten ist.

Das Einfuhrverbot gilt für Speditionen aus Ländern, die ihrerseits russischen Spediteuren Beschränkungen für den internationalen Straßengüterverkehr auferlegt haben. Dazu gehören alle EU-Mitgliedsländer, Norwegen, Großbritannien und die Ukraine.

Es gelten zahlreiche Ausnahmeregelungen, zu denen gehören wie folgt:

  • Internationale Posttransporte, diplomatische Sendungen und humanitäre Hilfe,
  • Frachten, die über die Grenze zwischen Russland und Belarus befördert werden,
  • Ladungen, die in Trailern eingeführt werden, die in der EU und anderen Verbotsländern zugelassen sind, aber von Sattelzugmaschinen geführt werden, die in Russland oder Belarus zugelassen sind.

Zudem sind weiterhin vom Verbot Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse und zahlreiche Non-Food-Artikeln wie Papier oder Musikinstrumente ausgeschlossen.

Fragen bleiben offen…

Offen bleibt die Frage des Umfangs der Beförderungsgenehmigungen für Russland und Weißrussland, da es bislang keine offiziellen Informationen dazu gibt.

Bis Ende Dezember können sich Transportunternehmen mit einer CEMT-Genehmigung der Europäischen Verkehrsministerkonferenz im russischen Hoheitsgebiet aufhalten. Ab 2023 erlischt das Dokument, und bei weiterer Anwesenheit im Hoheitsgebiet des Landes, das für den Angriff auf die Ukraine verantwortlich ist, drohen finanzielle Strafen.

Wir empfehlen daher, dass Fahrzeuge, die mit einer russischen Allgemeingenehmigung oder aus Drittländern nach Russland eingereist sind, Russland vor dem 31. Dezember 2022 verlassen. Dies gilt sowohl für den bilateralen Verkehr als auch für den Transitverkehr”. – rät der Verband der internationalen Straßengüterverkehrsunternehmen in Polen.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Beförderung in die Ukraine auch weiterhin auf der Grundlage des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine erfolgen wird, „wonach die Beförderung zwischen diesen Gebieten ohne Genehmigungen erfolgt”.

Zusammenarbeit: Artur Lysionok, Dorota Ziemkowska

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