TransInfo

Schonfrist für die Funkgerätenutzung wird verlängert

Lesezeit 1 Min.

Zum 30.06.2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen.

Doch Branchenverbände plädieren für eine Verlängerung der Übergangsfrist. Wie BGL berichtet, haben, die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) sowie der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und BGL sich gemeinsam an das BMVI gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern.

Das BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die „Freie und Hansestadt Hamburg“ hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen.

Foto: Pxhere

Tags