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Spanien führt neue Regelungen in Bezug auf die Ladungssicherheit ein. Hunderte Strafzettel wurden bereits ausgestellt

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Beamte der Generaldirektion für Straßenverkehr (DGT) führen Kontrollen im Zusammenhang mit neuen Vorschriften durch, die am 20. Mai dieses Jahres in Kraft getreten sind. Die Regelungen sind sehr kompliziert und Frachtführer finden es schwierig, sie einzuhalten. Es wurden bereits einige hundert Strafzettel ausgestellt,  obwohl die Kontrollbehörden sich eigentlich mit den Strafen zurückhalten wollten, bis die DGT eine Anordnung erlassen hat, die die Haftung der Spediteure und Verlader für die Ladungssicherung definiert.

Die spanischen Behörden führen seit einiger Zeit Kontrollen durch und erlassen Bußgelder gemäß dem Beschluss 563/2017, der die Regeln für die Kontrolle von Straßenfahrzeugen in punkto Ladungssicherung regelt.  Die Beamten haben bis jetzt insgesamt 258 Geldstrafen verhängt – teilt der Verkehrsverband der spanischen Föderation Fenadismer mit.

Der Beschluss ist sehr kompliziert und verursacht viele Unsicherheiten bei Frachtführern aufgrund der Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung der Bestimmungen – berichtet Fenadismer.

Gemäß den neuen Vorschriften muss die DGT kontrollieren, ob die Ladung auch in Notsituationen ordnungsgemäß gesichert ist. Die Prüfungsmethoden sind sehr verschieden und werden oft mit Hilfe von externen Geräten durchgeführt: wie Winkelmesser, mobilen Dehnungsmessstreifen, Belastungsrechner und stationären Waagen.

Durchführungsverordnung 18 / TV-103

Die Durchführungsverordnung zum oben genannten Beschluss wurden am Dienstag, den 19. Juni von der DGT erlassen.

Die DGT betont, dass die korrekte Ladungssicherung in Nutzfahrzeugen ein besonders wichtiges Thema ist.

„Die Kontrolle des Verkehrsrechts, der Kfz-Nutzung und der Verkehrssicherheit” (speziell 12 Artikel), die durch den  Beschluss 6/2015 genehmigt wurde, verbietet es, die Ladung anders als in den Vorschriften vorgegeben auf einem Fahrzeug zu befestigen „- heißt es in der Anweisung.

Die Allgemeine Straßenverkehrsordnung und der Beschluss 563/2017 regeln detailliert die Normen für die Ladungssicherung für Fahrzeuge im Straßengüterverkehr.

In Bezug auf die ordnungsgemäße Ladungssicherung verweist die DGT außerdem auf die Festlegungen des Gesetzes Nr. 15/2009 vom 11. November über Verträge im Straßengüterverkehr, die allgemeine Vorschriften enthalten,an die sich Frachtführer halten müssen.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wurde festgestellt, dass der Verlader grundsätzlich für die Ladungsbefestigung verantwortlich ist, es sei denn, die Parteien haben angenommen, dass der Beförderer die Verantwortung hierfür übernimmt , teilte die DGT  mit. „Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist im Falle von Kurierdiensten der Beförderer für die Sicherung der Ladung verantwortlich. Gleiches gilt für ähnliche Dienstleistungen, die die Auslieferung und den Empfang von Paketen beinhalten, die ohne den Einsatz von Geräten oder anderen bemannten Maschinen be- und entladen werden können.

So wird die Haftung bei Verstößen im Zusammenhang mit der Ladungssicherung vom Verlader getragen, es sei denn, die Übertragung dieser Verpflichtung auf den Frachtführer ist bereits vorher festgelegt worden. Der Beförderer ist nur im Falle von Kurierdiensten und dergleichen Dienstleistungen für diese Tätigkeit verantwortlich.

Die DGT kündigte außerdem die Ausstellung einer „Ladungssicherungskarte” („Ficha de estiba”) an, auf der die für die Abwicklung verantwortliche Stelle die korrekte Durchführung dieser Aktivität bestätigen wird. Bisher hat die DGT hat das Dokument jedoch noch nicht veröffentlicht.

Fot. Pixabay/Jaume Jaquet

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