Am Mittwoch, den 13. Juli, auf der Autobahn A7 im südfranzösischen Drôme prallten zwei Lastwagen zusammen. Einer der Aufhänger geriet in Brand und verursachte eine Menge Rauch. Dies führte dazu, dass die Fahrspuren in Richtung Norden komplett gesperrt wurden. Auf der Fahrbahn in Richtung Süden entstand wiederum ein 30 Kilometer langer Stau. Alles wegen der Fahrer, die beschlossen, langsamer zu fahren, um die Unfallstelle aufzunehmen. Dem lokalen Internetportal francebleu.fr zufolge wurden 103 Gaffer für das Filmen mit Bußgeldern bestraft.
16h05 : sur #A7 dir. Lyon après la sortie n°19 Bollène, circulation coupée. Nos équipes interviennent sur un #Accident impliquant 1 camion en feu ➡️ Sortie obligatoire, ⛔entrée interdite n°19 Bollène. ➡️Sortie conseillée à Orange Nord n°20. Écoutez @Radio1077 #InfoTrafic https://t.co/XYUMFIF2lj pic.twitter.com/ebKgvuSWxn
— Autoroute A7 (@A7Trafic) July 13, 2022
Die Fahrer fuhren absichtlich langsamer, um filmen zu können. Einige von ihnen hätten fast angehalten und beinahe Unfälle verursacht “, berichtete Major Baixas von der Gendarmerie Malataverne (Region Auvergne-Rhône-Alpes) gegenüber dem Portal.
In Frankreich ist sowohl das Telefonieren während der Fahrt als auch bei stehendem Fahrzeug (bei laufendem Motor) verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro (plus 3 Strafpunkte) rechnen. Die gleiche Strafe gilt für das Filmen der Unfallstelle.
Geldstrafen in anderen Ländern
Auch in den Niederlanden werden Autofahrer für die Aufzeichnung der Unfallstellen bestraft. Vor 2 Jahren wurde über Dutzende Fahrer, die mit Handy in der Hand einen Unfall auf einer Autobahn in der Nähe von Amsterdam filmten, eine Geldstrafe in Höhe von 230 EUR verhängt. Wer derzeit in diesem Land ein Handy während der Fahrt nutzt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 340 EUR rechnen.
Am strengsten wird aber das Filmen der Unfallstellen in Deutschland bestraft. In unserem Land gelten sehr präzise und harte Vorschriften in diesem Bereich. Es ist verboten, sowohl Handy als auch andere mobile Geräte am Steuer zu nutzen. Überdies gibt es ein gesondertes Verbot der Registrierung von Unfallstellen und Unfallopfern.
Im Mai 2017 wurden die Regelungen eingeführt, nach denen das Filmen und Fotografieren des Unfallortes sowie der (lebenden) Unfallopfer als Straftat behandelt wird. Wichtig ist, dass es keine Rolle spielt, ob ein Video oder Fotos veröffentlicht wurden. Bestraft wird die bloße Tatsache der Aufnahme. Die Höhe der Geldstrafe beträgt sogar 1.000 Euro. Überdies ist es dabei mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu rechnen.
Im Juli 2020 wurde das Gesetz novelliert. Seitdem gelten das Fotografieren und Aufnehmen von tödlichen Unfallopfern wegen der Notwendigkeit des Schutzes der Privatsphäre des Verstorbenen auch als Straftat (201 a StGB), die genauso wie die Registrierung von Überlebenden geahndet wird.