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Stundung der Sozialversicherungsbeiträge auch für Mai möglich

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Die Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen und Selbstständigen, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wurde jetzt auf den Mai verlängert.

Die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde ergänzend zu den vom Bund eingeführten Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt.Demnach war es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen für März und April vorübergehend gestundet werden

Die Maßnahme wurde jetzt auf den Monat Mai verlängert. Darüber informierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in einer Mitteilung am Dienstag.

Die Stundung der Beiträge steht Unternehmen und Selbstständigen zu, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

Foto: Pixabay/byrev

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