Der italienische Kassationsgerichtshof hat ein Urteil erlassen, das die Regeln für Handynutzung am Steuer präzisiert. Demzufolge begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wer im Stau ohne Freisprechenrichtung telefoniert.
Damit wird möglichen zweideutigen Auslegungen des Artikels 173 der Straßenverkehrsordnung ein Ende gesetzt, berichtet das italienische Branchenportal trasporti-italia.com.
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Das Gericht hat entschieden, dass die Nutzung des Handys nur dann erlaubt ist, wenn die Fahrzeuge auf der Straße für einen ausreichend langen Zeitraum stehen bleiben, so dass das Gerät genutzt werden kann, ohne die Wiederaufnahme des Verkehrs zu stören.
Sanktioniert wir damit auch, wer das Handy an einer roten Ampel nutzt.