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Verkehrsstrafen werden in Italien drastisch erhöht. Sogar ein lebenslanger Führerscheinentzug droht

Italien verschärft deutlich die ohnehin strengeren Verkehrsregeln als hierzulande. Verkehrssündern droht bei besonders schweren Verkehrsdelikten ein lebenslanger Führerscheinentzug.

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Italien will härter gegen Verkehrssünder vorgehen. Die italienische Regierung gab grünes Licht für den Entwurf zur Straßenverkehrsordnung (StVO) Reform und zur Umsetzung neuer Verkehrssicherheitsvorschriften. Im Fokus stehen dabei Alkohol- und Drogenverstöße, aber auch Raser und Handynutzer müssen bei Verstößen tiefer in die Tasche greifen.

Die Änderungen samt Strafen im Überblick

  •  Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer

Für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer soll das Bußgeld von 165-660 Euro auf 422-1.697 Euro erhöht werden, wobei der Führerschein ab dem ersten Verstoß von fünfzehn Tagen auf zwei Monate entzogen wird. Wer innerhalb von zwei Jahren erneut dabei erwischt wird, dem drohen bis zu drei Monate Führerscheinentzug, ein Bußgeld von 644 bis 2.588 Euro und bis zu zehn Strafpunkten.

  • Raser und Falschparker

Wer sich nicht an die Geschwindikgkietsbegrenzung hält muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.084 Euro rechnen. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres droht ein Entzug des Führerscheins. Dies gilt für ein und dieselbe Person, die innerhalb eines Jahres mindestens zweimal gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der geschlossenen Ortschaft verstoßen hat.  Im Entwurf wird der Zeitraum für den Führerscheinentzug von dreißig Tagen vorgeschlagen, vorher waren es fünfzehn Tage. Gleiches gilt für Rotlichtverstoß oder wenn man nicht angeschnallt ist.

Das Parken auf Behindertenparkplätzen wird auf 330-990 Euro erhöht (derzeit zwischen 165 und 660 Euro). Doppelt so teuer wird es auch beim Parken auf Fahrspuren die von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden. Hier kostet es zwischen 165 und 660 Euro (derzeit zwischen 87 und 344 Euro).


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Bei Alkohol- und Drogenverstöße bis zu 30 Jahren Führerscheinentzug

Die Reform der StVO zielt dabei vor allem auf Fahrer ab, die sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzten. Die Strafe dafür soll der Entzug des Führerscheins für bis zu drei Jahre sein. Für diejenigen, die erneut erwischt werden müssen mit einer Null-Toleranz-Grenze rechnen und dem Einbau einer Alkohol-Zündschlosssperre.

Wer sich trotzdem unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt muss seinen Führerschein für immer abgeben – jetzt liegt die Grenze bei 30 Jahren, berichten italienische Medien.

Wenn Minderjährige unter Drogeneinfluss beim Fahren ohne Führerschein erwischt werden, dürfen sie ihre Fahrprüfung dann erst mit 24 absolvieren.

 

 

 

 

 

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