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Trailer-Prämie: Flottenbetreiber können sogar 5000 Euro Zuschuss pro Auflieger erhalten  

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Im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“  (ENF) können Flottenbetreiber einen Zuschuss in Höhe von sogar 5.000 Euro pro Trailer erhalten. Dafür müssen aber entsprechende Bedingungen erfüllt werden.

Wenn sich der Flottenbetreiber für entsprechende Komponenten entscheiden wird, um die Effizienz seiner Auflieger zu erhöhen, ist es möglich von zusätzlichem Fördergeld im Rahmen  der Trailer-Prämie, die zum Programm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ gehört,  unter anderem für solche Maßnahmen wie Aerodynamik, Kombi-Ausrüstungen oder Leichtbau zu profitieren. Dabei muss man sich aber auch für den Erwerb eines Euro 6-Lkw bereit erklären sowie ein altes Fahrzeug der Klassen Euro 5 oder schlechter nachweislich verschrotten lassen.

Aus den Informationen des BAG ergibt sich, dass zu den förderfähigen Komponenten gehören:

aerodynamische Anbauteile, Aufbauausführung, Rear-Flaps, Sideskirts , Stirnwandverkleidung, Unterbodenverkleidung, Optimierung des Reifenrollwiderstands, automatische Reifendrucknachfüllung/ Reifendruckregelanlage, Liftachse bzw. doppelter Achslift, Nachlauflenkachse, Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser, Reifendruckkontrolle, Zwangsgelenkte Sattelauflieger, Optimierung Ladekapazität/Anzahl Fahrten, Auflieger mit Anhängerkupplung (AHK), Doppelstockfahrzeug, Einzelfahrzeug Dolly (Lang-Lkw Typ 3), Kranbarmachung des Trailers, Leichtbaukomponenten, Leichtbautrailer, verlängerter Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1), Alternativen zum Dieselkraftstoff, Kühlgerät mit E-Motor oder Hybridmotor , Rekuperationssysteme (falls der Energieverbrauch des Dieselmotors dadurch reduziert wird).

Wie das Bundesamt für Güterverkehr  auf seiner Internetseite informiert, können Zuschüsse in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal bis zum 15. April beantragt werden. 

Foto: Pixabay

 

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