Änderungen der EU-Vorschriften 2022
Mobilitätspaket
Bereits im Februar kommt eine Reihe von Änderungen auf uns zu, die im Mobilitätspaket vorgesehen sind und in Kraft treten werden. Dazu gehören:
eine Verpflichtung zur Meldung der Entsendung von Fahrern über eine spezielle Schnittstelle für Beförderungsunternehmen, die mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt verbunden ist; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
zur Änderung der Vergütungsstruktur für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr; die Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen; Transitfahrten und bilaterale Transporte von und nach Polen sind ausgenommen; diese Bestimmungen treten am 2. Februar 2022 in Kraft
- die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzübertritten im digitalen Fahrtenschreiber; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
- obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
- ein obligatorisches Kabotage-Verbot von 4 Tagen ab dem Ende der letzten Kabotagebeförderung,
- zwischen aufeinanderfolgenden Kabotagebeförderungen innerhalb eines Landes (tritt am 2. Februar 2022 in Kraft).
Darüber hinaus wird das Mobilitätspaket einige Monate später Unternehmern, die Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im grenzüberschreitenden Güterverkehr auferlegen. Für die Durchführung dieser Transporte benötigt der Transportunternehmer eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers sowie eine Gemeinschaftslizenz. Diese Verordnungen werden am 20. Mai 2022 in Kraft treten.
Fernmessung des Reifendrucks
In diesem Jahr werden auch EU-Verordnungen in Kraft treten, die eine zusätzliche Ausrüstung von Lastkraftwagen vorschreiben. Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassene LKW, Sattelauflieger und Anhänger eingebaut werden. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten.
Der Druck im Fahrzeug wird indirekt über einen Algorithmus gemessen, der den Druck anhand der Anzahl der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rades (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.
Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Das Fahren mit zu niedrigem Reifendruck führt zu einer schnelleren Abnutzung der Lauffläche und einem höheren Kraftstoffverbrauch.
Deutschland
Ab 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 € auf 9,82 € pro Stunde steigen. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € pro Stunde wird für Juli erwartet.
Das bedeutet, dass Fahrer, die Transporte (Kabotage, internationale Transporte mit Be- oder Entladung in Deutschland und Be- oder Teilentladung in Deutschland) auf deutschem Gebiet durchführen, einen höheren Lohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Im Gegenzug müssen die Spediteure aufgrund der geplanten Erhöhungen mit höheren Kosten rechnen.
Österreich
Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Gewerkschaft Vida werden die Löhne für Berufskraftfahrer im österreichischen Güterbeförderungsgewerbe ab 1. Januar 2022 um 4,96 Prozent steigen. Für die Jahre 2023 und 2024 gibt es zudem einen Kollektivvertrag für die rund 50.000 LKW-Fahrer in Österreich, der eine weitere Lohnerhöhung von 0,5 Prozent pro Jahr plus Inflationsrate vorsieht.
Darüber hinaus wird in Österreich am 1. Juli dieses Jahres die so genannte CO2-Steuer in Kraft treten. Der Steuersatz wird zunächst 30 Euro pro Tonne CO2 betragen und dann schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Ab 2026 soll es ein EU-weites CO2-Emissionshandelssystem für alle Branchen geben.
Belgien
Im März 2022 sollen in Belgien Änderungen der Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer in Kraft treten. Die Nutzung eines Mobiltelefons als GPS- oder Musikplayer ist dann nur noch möglich, wenn sich das Gerät in einer Halterung auf dem Armaturenbrett befindet. Andernfalls müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 174 Euro rechnen (derzeit beträgt das Bußgeld 116 Euro).
Die neuen Vorschriften beziehen sich auf ein “mobiles Gerät mit einem Bildschirm”, wodurch beispielsweise Tablets und E-Reader in das Verbot einbezogen werden sollen. Den Fahrern ist es nicht gestattet, solche Geräte während der Fahrt zu benutzen, zu halten oder zu manipulieren”. Es reicht also aus, ein Gerät in der Hand zu halten, um einen Verstoß zu begehen, auch wenn es nicht benutzt wird. Das Halten des Geräts auf dem Schoß, im Mitteltunnel oder auf dem Beifahrersitz ist ebenfalls strafbar.
Darüber hinaus werden die Mautgebühren in Wallonien zu Beginn dieses Jahres erhöht. Die Höhe der belgischen Maut hängt von drei Faktoren ab: der Region, in der sich die Straße befindet, dem zulässigen Gesamtgewicht und der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs. Die neuen Sätze finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.
Weißrussland
Zu Beginn dieses Jahres hat die belarussische Regierung ein Embargo gegen Lebensmittel aus der Gemeinschaft, den Vereinigten Staaten, Kanada und vielen anderen Ländern verhängt. Dies ist die Antwort der Belarussen auf das Sanktionspaket der Europäischen Union.
Neben den EU-Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten und Kanada gilt das Einfuhrverbot auch für Produkte aus diesen Ländern: Norwegen, Albanien, Island, Nordmazedonien, Großbritannien und Nordirland, Montenegro und die Schweiz. Die Liste umfasst 18 Produktgruppen – praktisch alle Fleisch-, Gemüse- und Molkereiprodukte (vollständige Liste in unserem Artikel zu diesem Thema).
Spanien
In Spanien sollen wichtige Änderungen im Jahr 2022 in Kraft treten. Das Verkehrsministerium hat zugesagt, diese nach Verhandlungen mit den Spediteuren umzusetzen. Wie zu Beginn des Jahres versprochen, soll die europäische Richtlinie über die Entsendung von Fahrern unverzüglich umgesetzt werden, um den unlauteren Wettbewerb durch ausländische Transportunternehmen in Spanien (so genannte Briefkastenfirmen) wirksam zu kontrollieren. Dies bedeutet, dass vor der Durchführung eines grenzüberschreitenden Transports oder einer Kabotage mit Ausgangs- oder Zielort in Spanien der Einsatz über das Telematiksystem angemeldet werden muss und dass das Gehalt des Fahrers an das spanische Minimum angepasst werden muss.
Darüber hinaus soll das Be- und Entladen durch den Fahrer in Spanien verboten werden (mit Ausnahme bestimmter Transporte wie Umzüge, Tank- und Autotransporte, Paketzustellungen).
Ab Anfang 2022 werden in den Umweltzonen von 14 niederländischen Städten nur noch Euro-6-LKW und Elektrofahrzeuge zugelassen. Die neue Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen vor. Güterkraftverkehrsunternehmen, deren Fahrzeuge die einschlägigen Emissionsnormen nicht erfüllen, können eine eintägige Genehmigung für das Befahren der Umweltzone beantragen. Die Wirtschaftsbeteiligten können dies höchstens zwölfmal pro Jahr und pro Kennzeichen in einer bestimmten Gemeinde tun.
Der niederländische Transportverband TLN empfiehlt den Spediteuren, auf den Websiten der Gemeinden nachzusehen, welche Einfahrtsmöglichkeiten für Diesel-LKW noch zur Verfügung stehen.
Umweltzonen gibt es in den Niederlanden derzeit an den folgenden Orten: Amsterdam, Arnheim, Breda, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, ‘s-Hertogenbosch, Tilburg und Utrecht. Ab Anfang 2022 wird auch die Stadt Haarlem eine solche Zone einführen, die LKW mit Dieselmotoren unter Euro 6 ausschließt.
Vereinigtes Königreich
Am 1. Januar 2022 treten die mehrfach verschobenen Zollerklärungen und Zollkontrollen an der Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in Kraft.
Wie von der britischen Regierung angekündigt:
-Am 1. Januar 2022 wird eine Vorabanmeldepflicht für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen eingeführt.
-Am 1. Juli 2022 werden neue Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr eingeführt.
-Pflanzengesundheitszeugnisse und Kontrollen von SPS-Waren (d.h. Waren, auf die die SPS-Bestimmungen Anwendung finden) an den Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden auf den 1. Juli 2022 verschoben.
-Die Verpflichtung zur Abgabe von Sicherheitserklärungen bei der Einfuhr wird ab dem 1. Juli 2022 eingeführt.
Nach den neuen britischen Vorschriften müssen Spediteure ab dem 1. Januar 2022 ein spezielles Konto einrichten und sich beim GVMS (Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen. Darüber hinaus müssen die Spediteure jedes Fahrzeug mit einer entsprechenden GMR-Nummer (Goods Movement Record) registrieren. Die Fahrer der betreffenden LKW erhalten vom Spediteur einen GMR-Code oder müssen ihn ausdrucken lassen.
Der Fahrer sollte eine Zollanmeldung für alle von ihm beförderten Waren bei sich haben. Es ist jedoch ausreichend, eine GMR-Nummer zu haben, da sie Angaben zur Anmeldung aller beförderten Waren enthält.
Ohne eine gültige, aktuelle GMR-Nummer kann kein Fahrzeug mit einem Fahrer in einen Hafen mit Anschluss an das Vereinigte Königreich einfahren.
Sobald die Waren im Vereinigten Königreich eingetroffen sind, muss der Fahrer alle Anweisungen befolgen und die Waren zur entsprechenden Inland Border Facility transportieren, wo sie auf Verlangen von HMRC (HM Revenue and Customs) weiter geprüft werden.
Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrer über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Der Fahrer kann den Status der beförderten Waren überprüfen und feststellen, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Außerdem ist der Transportunternehmer dafür verantwortlich, dass der Fahrer den Kontrollpunkt erreicht.
Für den Fall, dass Probleme auftreten, sei daran erinnert, dass das HMRC eine spezielle Helpline eingerichtet hat, die rund um die Uhr unter +44 300 322 9434 erreichbar ist: “The Customs & International Trade helpline” bietet Unterstützung bei dringenden Vorfällen, die den Grenzübertritt über die britische Grenze behindern, und dient als Hauptanlaufstelle für Kunden in
Zollangelegenheiten, einschließlich:
-Unterstützung bei der Beförderung von Gütern über die Grenze,
-Beratung über den Güterverkehrsdienst (GVMS),
-Hilfe bei GVMS-Registrierungsproblemen,
-Hilfestellung im Falle eines “Fehler”-Status bei der Erstellung von GMR-Nummern in GVMS.