Die weißrussische Regierung hat ein Importverbot für Produkte von drei europäischen Konzernen – Liqui Moly, Skoda Auto und Beiersdorf – verhängt. Das Embargo wird mindestens sechs Monate dauern und ab dem 3. Mai in Kraft treten.
Im Interesse der Verteidigung der nationalen Interessen, unter Berücksichtigung der unfreundlichen Handlungen gegen des weißrussischen Volks, hat die Regierung eine Liste von Waren erstellt, deren Einfuhr und Verkauf auf dem Territorium von Weißrussland verboten ist, –
heißt es in einer Mitteilung der Behörden, die am Freitag, 23. April, auf der offiziellen Regierungswebsite veröffentlicht wurde.
Die Liste umfasst Produkte des tschechischen Herstellers Skoda Auto und der deutschen Konzerne Liqui Moly und Beiersdorf. Zu letzteren gehören so bekannte Marken wie Nivea, Eucerin, La Prairie, Labello, Hansaplast, Florena, 8×4, Skin Stories, Gammon, Tesa, Chaul, Coppertone.
Laut den weißrussischen Behörden “sind diese Produkte (Kosmetika – Anm. d. Red.) gefährlich für das Leben und die Gesundheit der Weißrussen. Die Regierung macht jedoch keinen Hehl daraus, dass es sich um Unternehmen aus Ländern handelt, die “zuvor Sanktionen gegen weißrussische Unternehmen eingeführt haben”. So zog beispielsweise der deutsche Konzern Beiersdorf, einer der Hauptsponsoren des weißrussischen Eishockeys, aus Protest gegen die Missachtung der Menschenrechte seine Werbung aus den Stadien zurück. Das Embargo für Skoda Fahrzeuge wiederum gilt nur für die, die nicht in Russland hergestellt werden.
Das Verbot gilt nicht für Produkte, die für den persönlichen Gebrauch nach Weißrussland importiert werden, und für Fahrzeuge, die in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassen sind, zu der neben Weißrussland auch Russland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan gehören.
Liste der verbotenen Produkte
Kurzbezeichnung | Index |
Parfümerie, kosmetische Produkte, Körperpflegemittel, Kunststoff |
3304, 3305, 3307, 3923 |
Personenkraftwagen | 8703 |
Chemische und petrochemische Produkte | 2710, 2711, 3214, 3402, 3403, 3405, 3506, 3811, 3824 |
Grenzkontrollen
Die Zollbeamten sind bereits berechtigt, Grenzkontrollen durchzuführen. Falls der Transport von verbotenen Produkten entdeckt wird, wird die Ladung zurückgeschickt. Zollbeamte können einen Verstoß auch dann feststellen, wenn die Waren auf der schwarzen Liste nicht die entsprechenden Kennzeichnungen bezüglich des Ursprungslandes aufweisen.
Die Entscheidung der Zollbehörde, die Einfuhr zu verbieten, erfolgt durch Stempeln oder Schreiben “Die Einfuhr in die Republik Belarus ist verboten” auf Frachtbriefen. Die Tatsache des Verbots muss mit einer Personennummer, einem Stempel und der Unterschrift eines Zollbeamten bescheinigt werden, wobei Datum und Uhrzeit der Verbotsentscheidung anzugeben sind.
Beim Transit ist der Transport dieser Produkte nur mit Hilfe von Navigationsgeräten, den sogenannten Plomben, möglich, die auf LKWs montiert sind. Die Zollprozeduren für die Kontrolle von Lastkraftwagen wurden bereits auf der offiziellen Regierungsseite der Rechtsakte von Weißrussland veröffentlicht.
Fot. auto.tut.by