TransInfo

Tschechischer Fahrer hat Vorsprung. Er gewann mit der Deutschen Post vor Gericht und wird 10.000 Euro Ausgleich bekommen. Dieser Präzedenzfall kann den Transportmarkt aufrütteln

Lesezeit 5 Min.

Obwohl der Kampf gegen das osteuropäische Dumping offiziell läuft, beauftragen deutsche Unternehmen wie die Deutsche Post Unternehmer aus dem Osten mit dem Transport, obwohl ihre Fahrer keine gesetzlichen Löhne erhalten. Die deutsche Post fühlte sich nicht schuldig, aber das Gericht ordnete die Zahlung der Differenz an den tschechischen Trucker an. Tschechische und deutsche Unternehmer befürchten nun, dass diesem Präzedenzurteil eine Lawine von Klagen folgt.

Wir haben die Geschichte des tschechischen Fahrers Ende letzten Jahres beschrieben. Jiří Gabrhel war Angestellter einer Prager Speditionsfirma, die Lieferungen für die Deutsche Post durchführte. Er hat seine Arbeit hauptsächlich in Deutschland gemacht. Während einer Routinekontrolle auf einer der deutschen Straßen hat er zufälllig von MiLoG erfahren.

Wir erinnern daran, dass das Mindestlohngesetz in Deutschland ab Anfang 2015 gilt. Demnach sollen entsandte Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde erhalten (im Jahr 2017; im Jahr 2016 war es 8,50 Euro). Nach den Zusicherungen des Fahrers erhielt er jedoch monatlich nur 550 Euro für Arbeiten, die im Auftrag des deutschen Unternehmens durchgeführt wurden.

Der Fall vor Arbeitsgericht

Jiří Gabrhel entschloss sich, bei ver.di (Gewerkschaft für den Dienstleistungssektor) um Hilfe zu bitten, deren Mitarbeiter ihm bei der Klageerhebung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Bonn halfen. Der Tscheche verlangte von der Deutschen Post einen Lohnausgleich bis zur Höhe des gesetzlichen Minimallohns für die Zeit, in der er im Auftrag des Unternehmens gearbeitet hat. Der Fahrer rechnete aus, das ihm für den Zeitraum von Oktober 2015 bis August 2016 noch 8302,50 Euro zustehen.

Warum hat er den Lohn nicht vom Arbeitgeber verlangt?

In dieser Geschichte ist die Frage zu stellen, warum der Tscheche das deutsche Unternehmen und nicht seinen direkten Arbeitgeber verklagt hat? Die Antwort ist einfach. Die Mindestlohnregelungen (MiLoG) gelten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Generalunternehmer (d.h. Deutsche Post), und der angestellte Fahrer kann in diesem Fall wählen, welcher der Teilnehmer in der Versorgungskette einen zu niedrigen Lohn ausgleichen soll. Der tschechische Arbeitgeber wiederum lehnte es ab, den fälligen Betrag an den LKW-Fahrer auszuzahlen.

Deutsche Post doch schuldig

Die Deutsche Post wollte keine Verantwortung für zu niedrige Löhne übernehmen, die von Subunternehmern an Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Deutsche Post „”verpflichtet bereits während der Ausschreibung zur Einhaltung der Rechtsgesetze, einschließlich des Arbeitsrechts und der Anwendung des Mindestlohngesetzes”” – betonte im vergangenen Jahr die Sprecherin der Post.

Die Auftragnehmer bestätigen das schriftlich während der Vertragsunterzeichnung, fügte sie hinzu.

Die Rechtsanwälte des Tschechen haben jedoch die Verantwortung des Auftraggebers unabhängig vom Vergehen geltend gemacht. Ende Januar hat der tschechische Fahrer den Fall gewonnen und die Deutsche Post soll ihm laut Gerichtsbeschluss 10.000 Euro zahlen. Über den Erfolg informierten die tschechischen Medien, wie auch Jiří Gabrhel selbst auf seinem Facebook-Profil.

Quelle: Facebook.com/jiri.gabrhel.39

Angst der Spedituere vor weiteren Klagen

Der Erfolg des tschechischen Fahrers vor Gericht könnte den Weg für weitere paar tausend Klagen frei machen. Davor haben sowohl die Deutschen als auch die Tschechen Angst. Die Deutsche Post hat nämlich rund 3 Tausend so genannte Service-Partner aus dem Osten, die zu ähnlichen Konditionen arbeiten. Die Vertreter der tschechischen Transportbranche fürchten auch die Konsequenzen der Präzedenzentscheidung des deutschen Gerichts.

Die Entscheidung des Gerichts zur Entschädigung ist total unrealistisch. Die Wahrheit ist, dass der Preisdruck enorm ist und die großen Auftraggeber in einer Erfolgsposition sind. Sie verlangen oft von ihren Auftragnehmern einer Erklärung, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen einschließlich des Mindestlohngesetzes erfüllen – kommentiert Vojtěch Hromíř, Leiter des tschechischen Verkehrsverbandes Česmad Bohemia.

Wie Hromíř hinzufügt, ist die Erfüllung dieser Anforderungen in Bezug auf Löhne, die deutsche Kunden bereit sind zu zahlen, völlig unausführbar.

Tschechische Beförderungsunternehmen befürchten, dass die Fahrer ein Beispiel von Gabrhel nehmen und ihre eigenen Arbeitgeber verklagen werden. Und dies, so der Leiter von Česmad Bohemia, könnte sie ruinieren.

Auch das tschechische Verkehrsministerium kommentierte das Thema und sagte, es könnte „”ein Präzedenzfall für weitere Klagen werden und sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der tschechischen Wirtschaft auswirken””. Sowohl die tschechische Transportunion als auch das Verkehrsministerium fordern eine Kompromisslösung auf europäischer Ebene.

Die Vorschriften im Straßenverkehr müssen auf europäischer Ebene einheitlich reguliert werden, damit sie die Länder aufgrund von protektionistischen Maßnahmen nicht entzweien””, betonte der Verkehrsminister Dan Tok.

Fot: dpdhl.com

Tags