TransInfo

Urteil: Verkehrssünden dürfen auf frischer Tat aufgenommen werden

Lesezeit 1 Min.
|

6.09.2010

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, dass Videoaufnahmen der Polizei keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit auch  keinen Verstoß gegen das Grundgesetz bedeuten. Das berichtet die DVZ.

Ein Autofahrer, der auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren war und von der Poliei auf frischer Tat augenommen wurde, wollte seine Geldbuße von 320 Euro nicht bezahlen und versuchte sich gegen die Strafe vor dem Gericht zu wehren.

Die Verfassungsbeschwerde wurde jedoch zurückgewiesen. Das höchste deutsche Gericht hebt hervor, dass die Videoafnahme, auf der der Fahrer zu erkennen war, ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung interpretiert werden könne, aber hier ist dieser zu rechtfertigen, weil die Aufnahme zur besseren Sicherheit des Straßenverkehrs beiträgt.

"Wir begrüßen, dass auch zukünftig nur auf Verdacht hin gefilmt werden darf", sagte Albrecht Trautzburg vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Der AvD-Sprecher zog dabei einen Vergleich zu Radarfallen, die auch nur bei Verdachtsfällen ausgelöst würden.

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.dvz.de/news/politik/artikel/id/verfassungsgericht-billigt-videoaufnahmen-der-polizei.html