Verlängerung von straßengüterverkehrsrechtlichen coronabedingten Ausnahmeregelungen
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In einigen Bundesländern wurden die straßengüterverkehrsrechtlichen coronabedingten Ausnahmeregelungen unter bestimmten Voraussetzungen erneut verlängert.

Nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) wurden in drei Bundesländern die Ausnahmeregelungen vom Sonn-und Feiertagsfahrverbot erneut verlängert:
Niedersachsen – die Ausnahmeregelungen gelten bis zum 31. März 2022 und betreffen die Belieferung der Corona-Impfzentren und anderer Impfstellen sowie entsprechende Leerfahrten,
Rheinland-Pfalz – die Ausnahmeregelungen sind bis zum 31. März 2022 für Transporte von Corona-Impfstoff und Zubehör sowie entsprechende Leerfahrten in Kraft,
Saarland – ebenfalls hier wurden die Ausnahmeregelungen vom Sonn-und Feiertagsfahrverbot bis zum 31. März 2022 verlängert une und betreffen die Belieferung autorisierter Impfstellen sowie entsprechende Leerfahrten.
Schleswig-Holstein – das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW wird bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt und gilt für die Versorgung der Corona-Impfzentren und sonstiger Impfstellen.