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Vorübergehend eingeführte Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten tritt ab 1. Juni außer Kraft

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Ende Mai läuft die Lockerung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer aus. Einige Länder haben bereits offiziell angekündigt, diese Maßnahme nicht zu verlängern.

Am Sonntag, den 31. Mai, um 24:00 Uhr läuft die Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern aus, die in vielen EU-Ländern aufgrund der COVID-19 Pandemie vorübergehend eingeführt wurde. Für diese Maßnahme entschieden sich: Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Finnland, Griechenland, Spanien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Deutschland, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Schweden, Großbritannien.

Bisher hat noch kein Land über eine mögliche Verlängerung der Lockerung informiert. Mehrere Staaten haben jedoch angekündigt, nach der oben genannten Frist keine Ausnahmen mehr anzuwenden.

Das erste Statement kam aus Finnland. Das Verkehrsministerium informierte, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten in Finnland ab dem 1. Juni 2020 in vollem Umfang wieder gelten werden.

Das finnische Verkehrsministerium verwies dabei auf den Standpunkt der Europäischen Kommission:

„Die Kommission ist der Ansicht, dass es ab Juni nicht genügend Gründe für die Nutzung von Ausnahmen in den Mitgliedstaaten geben wird”, heißt es in einer offiziellen Erklärung des Ministeriums.

Gestern wurden ähnliche Mitteilungen auch von Regierungen anderer EU-Länder veröffentlicht. Unter anderem kündigte Deutschland an, dass eine weitere Anwendung der Lockerung aufgrund mangelnder Gründe nicht mehr zu rechtfertigen wäre. Daher läuft diese nach dem 31. Mai aus. Die gleichen Informationen wurden vom spanischen Verkehrsministerium bekannt gegeben.

Auch Griechenland teilte gestern mit, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ab dem 1. Juni, 24:00 Uhr erneut in Kraft treten. Schweden bestätigte dasselbe für das ganze Land bereits am 25. Mai. Das weitere Land, das die Lockerung nicht verlängern wird, ist Belgien. Dies teilte Febetra, der belgische Transportverband, gegenüber trans.INFO mit.

Den Informationen des polnischen Ministerium des Innern zufolge hat auch Polen auch nicht vor, eine weitere Verlängerung der Lockerung zu beantragen.

Nach Angaben von Transport en Logistiek Nederland, dem niederländischen Transportverband, setzen auch die Niederlande die Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten ab dem 1. Juni aus.

Keine Verlängerung der vorübergehenden Maßnahme bestätigte heute auch Cesmad Bohema, der tschechische Verband der Transportunternehmen.

Über die Entscheidungen weiterer EU-Länder werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Foto: Pixabay

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