Weiteres Land führt Testpflicht beim Grenzübertritt ein. Lkw-Fahrer sind davon NICHT ausgenommen

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Nicht nur in Frankreich, sondern auch in den Niederlanden wird für Einreisende Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich sein. Die neue Verpflichtung tritt am kommenden Mittwoch, den 20. Januar, in Kraft.

Wie die niederländische Regierung bestätigt hat, gilt diese Pflicht auch für Mitarbeiter der Transportbranche, d. h. “Lkw-Fahrer, Schiffs- und Flugzeugpersonal”.
Im Unterschied zu Frankreich, wo der Test nicht später als 72 Stunden vor der Reise durchgeführt werden muss, wird man in den Niederlanden verpflichtet sein, sich spätestens 24 Stunden vor dem Betreten eines Flugzeugs oder Schiffs testen zu lassen.

Aufgrund der neuesten, verschärften Corona-Maßnahmen müssen Fahrer, die aus Großbritannien kommen, folgende Dokumente mitführen:

– negativen Antigen Test (Schnelltest)

– negativen molekularbiologischen Corona-PCR-Test

– ausgefüllte und unterzeichnete Gesundheitserklärung

Der Fahrer kann sein Testergebnis entweder in der traditionellen Papierform oder digital vorweisen. Dabei ist es aber wichtig, dass es in der englischen, deutschen, französischen, portugiesischen, spanischen oder niederländischen Sprache beschrieben ist.

Überdies muss der Testnachweis folgende Informationen umfassen:

– Information zur Testart

– Testergebnis (Grenzübertritt ist nur dann möglich, wenn der Test negativ ist)

– Vor- und Nachname der getesteten Person. Die Angaben müssen mit den Daten im Reisepass übereinstimmen

– Datum und Uhrzeit des durchgeführten Tests

– Logotyp, Stempel oder Angaben der Arztpraxis bzw. des Instituts , bei der/dem der Test durchgeführt wurde.

Die Übersicht der Stellen, an denen Corona-Tests in Großbritannien durchgeführt werden, sind auf der britischen Regierungsseite zugänglich.

Foto: Flickr/Pete/public domain

 

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