Wichtiges EuGH-Urteil: Mehrere fehlende Fahrtenschreiberschaublätter können nur einmal bestraft werden

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Unabhängig davon, für wie viele Tage Schaublätter aus einem Fahrtenschreiber bei einer Kontrolle fehlen, kann gegen einen Lkw-Fahrer nur eine Sanktion verhängt werden. Das ergibt sich aus dem jüngsten Urteil des EuGH.

Gegen die Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen, die bei einer Kontrolle nicht in der Lage sind, die Schaublätter des Fahrtenschreibers für den Tag der Kontrolle und die vorausgehenden 28 Tage vorzulegen, kann nur eine einzige Sanktion verhängt werden, unabhängig davon, wie viele Schaublätter fehlen. Dies hat gestern der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

2013 wurden in Italien zwei Berufskraftfahrer aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle konnten sie ihre Schaublätter aus den Fahrtenschreibern weder für den Tag, an dem die Inspektion stattfand, noch für die vorherigen Tage vorlegen. Aus diesem Grund wurden gegen die Männer mehrere verwaltungsrechtliche Sanktionen wegen mehrerer Verstöße verhängt.

Gegen diese Strafen erhoben die beiden Kraftfahrer Klage. Italienische Richter wandten sich an den EuGH um sicher zu sein, wie das EU-Recht interpretiert werden soll: ob in diesem Fall jeweils nur ein Verstoß oder mehrere Verstöße vorliegen und entsprechend eine Sanktion oder Sanktionen in der Zahl der gesonderten Verstöße zu verhängen sind.

Nach Auffassung des EuGH darf in so einer Situation nur ein Verstoß durch den Fahrer festgestellt werden, was demnach lediglich zu einer Sanktion führen kann. Der Gerichtshof betont, dass das Unionsrecht eine einheitliche Verpflichtung begründet, die sich auf den gesamten Zeitraum von 29 Tagen erstreckt.

Dabei ist es aber wichtig, dass ein solcher Verstoß umso schwerwiegender ist, je höher die Zahl der Schaublätter ist, die vom Fahrer nicht vorgelegt werden können. Der Gerichtshof weist daher darauf hin, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen vorsehen müssen, die im Verhältnis zur Schwere der Verstöße hoch genug sind, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu erzielen. Außerdem müssen diese Sanktionen hinreichend an die Schwere der Verstöße angepasst werden können.

Foto: Trans.Info

 

 

 

 

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