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Wie geht es mit der angles-morts-Kennzeichnungspflicht weiter?

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Seit Anfang dieses Jahres müssen LKW in Frankreich mit einer speziellen Kennzeichnung “angles morts” also „toter Winkel“ versehen werden. Die neuen Vorschriften haben EU-weit für heftige Kontroversen gesorgt.

Seit Januar müssen Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden. Wie das französische Innenministerium betont, ist die Signalisierung des toten Winkels in Lastkraftwagen eine Reaktion auf die Notwendigkeit, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer und Rollernutzer zu sensibilisieren.

Die neuen Regelungen haben EU-weit für heftige Kontroversen gesorgt. Branchenverbände haben die EU-Kommission um Intervention gebeten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat sogar rechtliche Schritte gegen die Aufkleber geprüft.  Doch das französische Verkehrsministerium bleibt von all dem unberührt.

Aus einer jüngsten Pressemeldung des Branchenverbands FNTR geht hervor, dass die Versuche seitens der EU, eine längere Übergangsfrist oder eine flexibele Gestaltung der Vorschriften auszuhandeln, gescheitert sind. Dennoch wird die Europäische Kommission weiterhin mit Frankreich im Gespräch bleiben und darüber hinaus die IRU auffordern, Informationen über die negativen Auswirkungen der neuen Vorschriften auf ausländische Unternehmen zu sammeln.

Foto: Securite-routiere.gouv.fr

 

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