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Wird die Bundesregierung die LKW-Maut zurückerstatten müssen?

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Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die LKW-Maut in Deutschland falsch berechnet, da die Kosten für die Verkehrspolizei zu Unrecht miteinbezogen wurden.

Saugmandsgaard Øe, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat geprüft, ob die Infrastrukturkosten die Kosten der Verkehrspolizei umfassen und ob eine geringfügige Überschreitung der Infrastrukturkosten im Einklang mit der geänderten Richtlinie 1999/62 stehen kann.Die Prüfung hat ergeben, dass die Kosten für die Verkehrspolizei keine Infrastrukturkosten darstellen, insbesondere keine Betriebskosten im Sinne von Art. 7 Abs. 9 der geänderten Richtlinie 1999/62. Seiner Meinung wurden diese somit zu Unrecht in die LKW-Maut miteinberechnet.

Geklagt auf Erstattung des gezahlten Betrags hat beim Verwaltungsgericht Köln eine polnische Spedition BY,CZ , da sie den Mautbetrag als überhöht erachtete. Da die Klage  abgewiesen wurden, legten die Kläger des Ausgangsverfahrens beim vorlegenden Gericht Berufung ein und machten im Wesentlichen geltend, die Kostenkalkulation der hier anzuwendenden Mautsätze sei überhöht und verstoße gegen Unionsrecht.

Über den Fall wird das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.

Foto: Pixabay/byrev

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