Reifenanforderung für neue LKW-Abwrackprämie gelockert

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Seit dem 26. Januar 2021 können Anträge für das Förderprogramm zur LKW-Flottenerneuerung beim BAG gestellt werden. Ursprünglich waren energieeffiziente Reifen eine Voraussetzung für einen Zuschuss.  Jetzt wurde die Reifenanforderung gelockert.

Ursprünglich sollten Unternehmen die LKW-Abwrackprämie nur für die Anschaffung von Neufahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 erhalten, wenn diese zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen der Energie-Effizienz-Klassen A oder B ausgestattet waren. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) mitteilt, wurde die Reifenanforderung gelockert.

„Sollte das Neufahrzeug nicht mit Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B ausstattbar sein (weder bei Auslieferung durch den Erstausrüster, noch im Wege der Nachrüstung), weil die genannten Effizienzklassen für dieses Fahrzeug dauerhaft nicht verfügbar sind (Lieferengpässe fallen nicht hierunter) oder nicht dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechen, ist dies bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen für die Förderung unschädlich”, zitiert BWVL die Ausnahme herbei.

Gleichzeitig weist der BWVL aber darauf hin, dass das BAG nach wie vor bis Ende des Jahres den Nachweis für die Verschrottung eines Bestandsfahrzeuges verlangt

Mehr zu der Nachweispflicht kann man auf der Internetseite des BVWL finden.

Foto: Pixabay/byrev

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