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A10 Tauern: Österreich lockert nachts testweise das Tempo für Lkw

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Österreich startet auf der A10 (Tauernautobahn) einen befristeten Pilotversuch: In bestimmten Nächten dürfen schwere Lkw schneller fahren als bisher. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die Regelung gilt auf dem gesamten A10-Abschnitt zwischen den Knoten Salzburg und Villach – jeweils in beide Fahrtrichtungen. Grundlage ist eine zeitlich befristete Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, veröffentlicht im Juli 2026.

Nachts von Freitag auf Samstag: 80 km/h

Der Versuch läuft vom 17. Juli 2026 bis 5. September 2026. Die höhere Geschwindigkeit ist ausschließlich in der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erlaubt.

In diesem Zeitfenster dürfen Lkw über 7,5 Tonnen auf beiden Richtungsfahrbahnen der A10 mit bis zu 80 km/h fahren.

Regulär gilt in Österreich: Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen liegt das Tempolimit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr bei maximal 60 km/h.

Gültig auf der gesamten Strecke Salzburg–Villach

Die Verordnung umfasst den Abschnitt vom Knoten Salzburg bei Kilometer 0,0 bis zum Knoten Villach bei Kilometer 182,0 – in beiden Fahrtrichtungen.

Die A10 zählt zu den wichtigsten Nord-Süd-Transitachsen Österreichs. Die Anpassung ist jedoch klar begrenzt: Sie gilt nur im definierten Zeitraum und ausschließlich für das im Versuch abgedeckte Ferienfenster.

Fahrverbote und Einschränkungen bleiben bestehen

In der Verordnung wird zudem betont, dass die höhere Höchstgeschwindigkeit andere Vorgaben mit Lkw-Beschränkungen nicht aufhebt.

Für Transportunternehmen und Fahrer bedeutet das: Auf der A10 sind weiterhin alle geltenden Lkw-Fahrverbote und sonstigen Einschränkungen einzuhalten. Der Test ändert ausschließlich das zulässige Tempo auf dem genannten Abschnitt – und nur innerhalb der angegebenen Stunden.

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