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Foto: trans.iNFO

September von zahlreichen EU-Änderungen geprägt. Was kommt auf die Transportbranche zu?

Lesezeit 5 Min.

Von neuen Zollgebühren über strengere Sicherheitsgurtvorschriften bis hin zu höheren Kosten für technische Prüfungen – der September 2025 bringt eine weitere Welle von Änderungen für den Transportsektor.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Im September müssen Transporteure nicht nur die Umsetzungsfristen für angekündigte Änderungen genau im Blick behalten. Neue Vorschriften betreffen grenzüberschreitende Aktivitäten, und einige, wie ICS2, sind systemisch und langfristig. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen, die im September 2025 in Kraft sind oder angekündigt wurden.

Grenzkontrollen in Deutschland bis März 2026 verlängert

Deutschland verlängert die Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarn, darunter Polen, die Tschechische Republik und Österreich, bis zum 15. März 2026. Dies ist eine Reaktion auf Bedrohungen im Zusammenhang mit illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität. Transporteure müssen mit längeren Wartezeiten an Grenzübergängen rechnen, insbesondere bei Express- und Just-in-Time-Transporten.

ICS2 – Abgabe der ENS-Erklärung

Ab dem 1. September tritt die nächste Phase des Import Control System 2 (ICS2) in Kraft. Straßenverkehrsunternehmen müssen eine Entry Summary Declaration (ENS) abgeben, bevor Waren die EU-Grenze überschreiten. Die Branche appellierte an eine Verzögerung, aber nur einige Länder entschieden sich für Abweichungen bis zum Ende des Jahres. 

Die Erklärung muss vor dem Grenzübertritt (mindestens eine Stunde vor Ankunft an der EU-Grenze) abgegeben werden und ausführliche Informationen über die Waren enthalten, einschließlich Käufer, Verkäufer, Ort der Abholung und Zustellung, einem sechsstelligen HS-Code und einer Warenbeschreibung.

Der Frachtführer ist für die Abgabe verantwortlich, was das vorherige Einholen aller Informationen von anderen Akteuren in der Lieferkette erfordert.

Neue ADR-Vorschriften

Seit September werden Vorschriften für den Transport von Mischungen, die Blei enthalten (z. B. Messing, Armaturen, Rohre), verschärft. Der Stoff unterliegt einer besonderen Kontrolle gemäß der ADR-Konvention. 

Transporteure müssen Kennzeichnung, Dokumentation und Verpackungsmethoden anpassen. Dies bedeutet zusätzliche Verantwortlichkeiten und potenzielle Kosten für Unternehmen in der chemischen und metallurgischen Branche.

FAI warnt vor Lähmung

Laut FAI-Analyse werden die durch die delegierte Verordnung 2024/197 eingeführten Änderungen erhebliche Schwierigkeiten für Transportunternehmen verursachen. Jedes Unternehmen, das Produkte mit Blei transportiert, muss:

  • einen ADR-Berater benennen,
  • ihre Flotte an die Anforderungen anpassen (versiegelte Container, Kennzeichnung, Feuerlöscher etc.),
  • Fahrer schulen und mit einem Befähigungsnachweis ausstatten (C.F.P. – sogenanntes ADR),
  • Sicherheitsanweisungen entwickeln,
  • technische Anpassungen an Fahrzeugen vornehmen.

Dies sind keine kosmetischen Änderungen – es handelt sich um eine komplette betriebliche Umstrukturierung, die Zeit und finanzielle Mittel erfordert.

Dies könnte die gesamte Logistik im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Messing und anderen bleihaltigen Legierungen zum Stillstand bringen“, warnt FAI-Generalsekretärin Carlotta Caponi.

Frankreich verschiebt erneut die ELO-Anforderung

Die Anforderung, Fahrzeuge mit dem ELO (Enregistrement des Livraisons Obligatoire)-System auszurüsten, tritt im September nicht in Kraft. Frankreich hat die Frist erneut verschoben, diesmal ohne ein neues Datum festzulegen. Obwohl es ursprünglich ab Juli in Kraft treten sollte, ist das System noch nicht bereit, was den Transportunternehmen vorerst Erleichterung verschafft.

Neue Regelungen zu Sicherheitsgurten in Ungarn

Ab September gilt in Ungarn ein neuer Ansatz zur Durchsetzung der Sicherheitsgurtvorschriften in Nutzfahrzeugen. Bei einer Kontrolle, wenn der Fahrer keinen Sicherheitsgurt trägt, kann die Verantwortung nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Transportunternehmen zugeschrieben werden.

Die neuen Vorschriften sehen folgende Bußgelder für nicht angelegte Sicherheitsgurte vor:

  • 20.000 Forint (ca. 50 Euro) – in geschlossenen Ortschaften,
  • 30.000 Forint (ca. 75 Euro) – außerhalb geschlossener Ortschaften,
  • 40.000 Forint (ca. 100 Euro) – auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Höhere Gebühren für technische Fahrzeugprüfungen in Polen

In Polen treten neue Gebührensätze für technische Fahrzeugprüfungen in Kraft. Die Änderungen betreffen Lastwagen, Busse und Spezialfahrzeuge die in Polen zugelassen sind. Demnach zahlen Fahrzeughalter von Nutzfahrzeugen:

  • für einen Lastwagen und Spezialfahrzeug, eine Zugmaschine mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5-16 t – 234 PLN (zuvor 153 PLN) umgerechnet sind das ca. 55 Euro,
  • Lastwagen und Spezialfahrzeug, Zugmaschine über 16 t, Ballast – 269 PLN (zuvor 176 PLN) umgerechnet 63 Euro,
  • Bus mit mehr als 15 Sitzen – 304 PLN (zuvor 199 PLN) umgerechnet rund 72 Euro.

Das polnische Ministerium plant auch ein neues Schulungssystem für Diagnostiker, die Anforderung von fotografischer Dokumentation des Fahrzeugs, die Möglichkeit von Prüfungen bis zu 30 Tage vor dem Fälligkeitsdatum ohne Verkürzung der Gültigkeit und die Verknüpfung der Sätze mit einem objektiven Index, um auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.

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