Viel Zeit bleibt nicht mehr. Die ältesten, d. h. analogen Fahrtenschreiber und G1-Fahrtenschreiber müssen bis zum 31. Dezember 2024 ersetzt werden.
Der obligatorische Austausch des Fahrtenschreibers gegen einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation gilt für Unternehmen, die Transporte mit Fahrzeugen durchführen, die zum ersten Mal in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen werden. Dies gilt für Fahrzeuge, die für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, eingesetzt werden.
Transportunternehmern drohen in der Europäischen Union hohe Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro oder ein Jahr Gefängnis, wenn sie nicht im Besitz eines entsprechenden Fahrtenschreibers sind.
Das internationale Redaktionsteam von trans.iNFO hat eine praxisnahe Handreichung erstellt, die Sie schrittweise durch das Prozedere der Auswahl, des Austauschs und der Nutzung neuer Fahrtenschreiber führt. In dem Handbuch erfahren Sie unter anderem:
- Wen die Austauschpflicht des Fahrtenschreibers nicht betrifft,
- welche Kosten mit dem Austausch der Kontrollgeräte verbunden sind,
- ob die sogenannten Übergangstachographen weiterhin verwendet werden können und
- wie man der erweiterten Datenspeicherpflicht nachkommen kann.
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