Die Berliner Mobilitätsspezialisten des Beratungsunternehmens “M3E” haben in einer kompakten Übersicht praxisrelevante Änderungen im Bereich Mobilität zusammengestellt, die auf Unternehmen zum Jahreswechsel 2024/2025 zukommen.
Insbesondere Steueranpassungen, höhere Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und steigende CO2-Kosten sind für die Transportbranche von Bedeutung.
Erhöhung der CO2-Steuer für Kraftstoffe
Den Angaben zufolge steigt ab 2025 der CO2-Preis für Kraftstoffe wie Benzin und Diesel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies bedeutet eine Erhöhung der CO2-Abgabe um 10 Euro pro Tonne im Vergleich zum Vorjahr. Durch diesen Anstieg verteuert sich ein Liter Benzin oder Diesel laut dem Beratungsunternehmen M3E voraussichtlich um etwa 0,16 Euro.
Strengere CO2-Flottenziele
Gemäß EU-Vorgaben werden die Grenzwerte für die CO2-Emissionen von Fahrzeugflotten ab 2025 erheblich gesenkt. Bei PKW liegt der Zielwert dann bei 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer, was einer CO₂-Reduzierung von 19 Prozent entspricht. Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen beträgt die Verringerung 17 Prozent von 185 Gramm CO2 pro Kilometer auf 154 Gramm CO2 pro Kilometer.
Fahrzeughersteller, die diese Grenzwerte überschreiten, müssen mit Geldbußen in Höhe von 95 Euro x dem in Gramm CO2 pro Kilometer überschrittenen Wert und der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge rechnen.
Änderungen bei der THG-Quote
Wie sich das THG-Quotensystem im kommenden Jahr darstellt, ist noch nicht final geklärt. Was bereits feststeht, ist eine Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchV). Diese sieht vor, dass THG-Quoten in den Jahren 2025 und 2026 ausschließlich für das jeweilige Jahr verwendet werden können.
Hintergrund: Bisher war es so, dass zusätzliche Quoten, die nach der Deckung des eigenen Bedarfs übrig waren, in die folgenden Jahre mitgenommen und dort zur Quotenerfüllung verwendet werden konnten.
Da es in der Vergangenheit aufgrund einiger Vorkommnisse deutliche Übererfüllungen gab, sind viele Quoten auf die nächsten Jahre übertragen worden, wodurch der Bedarf an Quoten stark gesunken ist. Dies führte nicht nur zu einem Preisverfall, sondern hatte auch zur Folge, dass der gewünschte Lenkungseffekt des Instruments zunehmend ins Leere führte.
CO2-Maut für E-LKW endet
Das Beratungsunternehmen M3E weist auch auf das Ende der Mautbefreiung für E-LKW hin, das am 31. Dezember 2025 endet. Allerdings werden 2026 die Mautgebühren für E-LKW niedriger ausfallen als die für Diesel-LKW, da die Maut CO2-basiert ist.
E-LKW werden dadurch im gewerblichen Einsatz wirtschaftlich attraktiver. Für Unternehmen lohnt es sich, einen Vergleich der Betriebskosten zwischen Elektro- und Diesel-LKW vorzunehmen“, so das Beratungsunternehmen M3E.
Sonderabschreibung für E-Autos
Die Bundesregierung plant zudem eine Sonderabschreibung für Elektroautos. Sie besteht darin, dass Unternehmen für ab dem 1. Juli 2024 angeschaffte E-Fahrzeuge im ersten Jahr der Anschaffung eine Abschreibung von 40 Prozent vornehmen können. Zielgruppe sind
insbesondere gewerbliche Flotten.
Im zweiten Jahr der Anschaffung soll der Anteil bei 24 Prozent liegen und dann kontinuierlich sinken bis auf sechs Prozent im sechsten Jahr. Die Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen
Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), legt fest, welche Anforderungen Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfüllen müssen.
Bei Neubauten mit mindestens sieben Stellplätzen muss laut dem Beratungsunternehmen M3E mindestens ein Ladepunkt installiert und jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, die keine Wohngebäude sind, mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Bei großen Renovierungen von Gebäuden mit mindestens elf Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sowie ein Ladepunkt installiert werden.
Gebäudeeigentümer, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen den Angaben zufolge mit Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
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