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Auch Frachtführer haftet für Schäden eines Transportgutes

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30.03.2010

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs ergibt sich Folgendes: sollte es zu einer Beschädigung oder einem Verlust eines Transportguts kommen, darf der Empfänger seine Ansprüche unmittelbar gegen den ausführenden Frachtführer erheben.

Das berichtet die Transaktuell. Dank dieser Entscheidung des BGH hat sich sowohl die Situation für Empfänger als auch für Versender verbessert. Das Urteil ist für den ganzen Speditionsbereich von gravierender Bedeutung, weil es den dirketen Zugriff auf das frachtführende Subunternehmen ermöglicht.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transaktuell.de/nachrichten/datum/2010/03/29/auch-subunternehmer-haften-bei-schaeden.html