BAG: Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer 95) wird vorläufig nicht geahndet

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Aufgrund der Corona-Krise wird der Einsatz von Fahrern, denen es nicht gelungen ist ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer „95“) zu verlängern, vorübergehend nicht geahndet.

Um insbesondere die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen und dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung zu tragen, verzichtet das Bundesamt für Güterverkehr beim Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer „95“) bis einschließlich 17. April auf Beanstandungen, heißt es auf der Webseite des BAG.

Foto: Trans.INFO

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