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Berlin: Diesel-Fahrverbote sind geltend

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27.11.2019

Auf Grundlage einer Anordnung des Berliner Verwaltungsgericht aus dem Jahr 2018 sind jetzt auch in Berlin  streckenbezogene Diesel-Fahrverbote geltend.

Auf dem Abschnitt der Stromstraße zwischen Turmstraße und Bugenhagenstraße in Moabit gilt künftig ein Durchfahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5. Anlieger sind von dem Verbot ausgenommen.

Grundlage für die Fahrverbote ist der vom Berliner Senat verabschiedete Luftreinhalteplan. Dieser sieht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 auf folgenden Strecken in Berlin-Mitte vor:

  • Leipziger Straße: von Leipziger Platz (Ostseite) bis Charlottenstraße
  • Brückenstraße: von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße
  • Reinhardtstraße: von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
  • Alt-Moabit: von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße
  • Friedrichstraße: von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
  • Stromstraße: von Bugenhagenstraße bis Turmstraße

Da für den zweiten Straßenzug (Alt-Moabit von Beusselstraße bis Gotzkowskystraße) die notwendigen Maste ebenfalls bereits gesetzt sind, wird dieser direkt im Anschluss beschildert.

Für den Abschnitt Leipziger Straße von Leipziger Platz bis Charlottenstraße fehlen noch Anordnungen der VLB für die Schacht- und Fundamentarbeiten. Somit wird eine Umsetzung dieses Abschnittes voraussichtlich erst im kommenden Jahr möglich sein.

Der Abschnitt Brückenstr. von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße ist zwar bereits mit allen notwendigen Masten versehen; die Beschilderung scheiterte bisher aber leider an den bis heute noch nicht gelieferten Plantafeln in Sondergröße (die nach notwendigen Abstimmungen mit der VLB per Einzel-Ausnahmegenehmigung durch die VLB angeordnet wurden und daher gesondert und ergänzend zu den bisherigen Anordnungen bestellt werden mussten). Sobald die Lieferung – vom Hersteller, bzw. der Spedition für die 48. KW avisiert – der Tafeln auf dem Werkhof des SGA eingetroffen ist, kann auch dieser Bereich beschildert werden. Gleiches gilt für die Reinhardtstraße vom Kapelle-Ufer bis Charitéstraße und die Friedrichstraße zwischen Unter den Linden bis Dorotheenstraße.

Insgesamt werden es im gesamten Bezirk Mitte sein 69 Verbotsschilder (mit Vorankündigungen) sein. Auf den betreffenden Abschnitten gilt bereits seit Mitte September Tempo 30 zur Luftreinhaltung.

 

Ausgenommen vom Verbot im Rahmen der sogenannten Anlieger-Regel sind Anwohner und deren Besucher, Handwerker, Kunden von Geschäften, Patienten von Arztpraxen und Pflegedienste auf Hausbesuch.

Foto: Flickr.com/ GillyBerlin CC BY 2.0

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