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Foto: Bartosz Wawryszuk

BGL fordert wirksame Kontrollen des EU-Mobilitätspaketes und ein Übernachtungsverbot im LKW für Kleintransporter

Auch die Transport und Logistikbranche hat klare Erwartungen an die künftige Koalition.

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Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung seine Forderungen im Rahmen der Arbeitsgruppe Mobilität in einem 5-Punkteplan formuliert.  Der Verband fordert mitunter ein Übernachtungsverbot im LKW für Kleintransporter und Klimaschutzmaßnahmen auch für ausländische LKW.

Die mittelständische Transportwirtschaft ist angesichts des akuten Fahrermangels, des Dumpingwettbewerbs im Straßengüterverkehr sowie der Notwendigkeit zum Klimaschutz mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Wir setzen darauf, dass die sog. Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP unsere Branche und ihre mittelständischen Unternehmer bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht allein lässt! betont BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Die Transport- und Logistikbranche fordert unter anderem:

1.)      Bekämpfung des Sozialdumpings durch wirksame Kontrolle des EU-Mobilitätspaketes, Einführung von Parkgebühren auf Lkw-Rastplätzen für Langzeitparker und ein Übernachtungsverbot im Lkw für Kleintransporter.

2.)     Bekämpfung des Fahrermangels und damit Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft durch den aus Verkehrssicherheitsgründen längst überfälligen Zubau von Lkw-Parkplätzen, Bürokratieabbau beim Führerscheinerwerb und die Ausstattungsmöglichkeit von Fahrerhäusern mit sanitären Einrichtungen.

3.)     Klimaschutzmaßnahmen, die ausländische Lkw nicht außen vorlassen, alle momentan schon verfügbaren kurzfristig wirkende Lösungen einbeziehen sowie eine Förderung der enormen Mehrkosten für alternative Antriebe, die den Unternehmen der Transportbranche (fast alles Familienbetriebe) Investitions- und Planungssicherheit gewährleistet.

4.)     Erhöhung der Lkw-Verkehrssicherheit durch verpflichtende EU-weite Einführung von Abstandsregeltempomaten, Verschärfung der Anforderungen an Notbremsassistenten und hinreichende Förderung von Abbiegeassistenten.

5.)     Unterstützung der Digitalisierung im Logistiksektor durch digitale Verkehrslenkung zur Stauvermeidung, Schaffung von Rechtssicherheit für den elektronischen Frachtbrief sowie digitale vereinheitlichte und beschleunigte Verfahren im Bereich der Großraum- und Schwertransporte

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