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Brüssel will beim Warenverkehr zur Normalität zurückkehren. Bisherige Lockerungen ab Juni eingeschränkt.

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Die Europäische Kommission hat neue Richtlinien für den Verkehr veröffentlicht, der langsam auf den alten Pfad zurückkehren sollte. Dabei handelt es sich unter anderem darum, dass die alten, vor der Coronavirus-Pandemie geltenden, Vorschriften für den Personen- und Warenverkehr schrittweise wiederhergestellt werden können.

Die Europäische Kommission hat gestern das Paket “Tourismus und Verkehr” veröffentlicht, das unter anderem einen gemeinsamen Rahmen zur Unterstützung der schrittweisen Wiederherstellung des Verkehrs umfasst. Aus den von der Kommission vorgelegten Richtlinien ergibt sich, dass der Warentransport weiterhin geschützt werden sollte, um das Funktionieren der Lieferketten sicherzustellen. Dennoch wird bereits von einer „Übergangsphase” gesprochen, in der die Gesundheitskontrollen an den Grenzübergängen schrittweise reduziert werden.  Überdies sollte die systematische Quarantäne (dh. ihre Anwendung unabhängig von Symptomen und Testergebnissen) aufgegeben werden. Auch obligatorische Konvois in einigen Ländern sind letztendlich aufzuheben.

Darüber hinaus vertritt Brüssel die Ansicht, dass Lkw-Fahrverbote wiederhergestellt werden können, sofern der ungestörte Verkehrsfluss dies zulässt. Darüber hinaus sollten weitere Abweichungen von den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten nach Ende Mai 2020 stärker harmonisiert und darauf beschränkt werden, was unbedingt notwendig sei.  Das Ziel ist es, einheitliche und leicht durchsetzbare EU-Vorschriften schrittweise wiederherzustellen.

Die Kommission betonte auch, wie wichtig es ist, intensiv dafür zu sorgen, dass die Wartezeit für Lastwagen an den Grenzübergängen im Rahmen der sogenannten grünen Spuren maximal 15 Minuten beträgt, was mit den vorherigen Richtlinien übereinstimmt. Dies sollte dazu führen, dass Lkw letztendlich die Grenzen so überschreiten können, wie dies vor der Einführung der Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie der Fall war.
Überdies macht die Kommission darauf aufmerksam, dass der intermodale Transport bei der wirtschaftlichen Erholung von der Krise in der Europäischen Union besonders wichtige Rolle spielen kann. In dem neulich veröffentlichten Dokument bezüglich des gemeinsamen Rahmens zur Unterstützung der schrittweisen Wiederherstellung des Verkehrs heißt es:

“Da der Verkehr wieder zunehmen wird, spielen multimodale Hubs wie Häfen oder Containerterminals bei der Unterstützung der grünen Spuren eine besondere Rolle.  Alle Verkehrsträger, einschließlich der Binnenschifffahrt und des Schienengüterverkehrs, sollten bestmöglich genutzt werden, um ungestörte Lieferketten zu gewährleisten”. 

Wie von Brüssel angekündigt, wird die Kommission überwachen, ob die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und deren schrittweise Abschaffung nicht gegen die Regeln des Binnenmarktes verstoßen, sowie ob diese zu keinen diskriminierenden, vertragswidrigen Auswirkungen zwischen Frachtführern und deren Auftraggebern führen. Die Kommission wird auch überprüfen, ob sich die oben genannten Maßnahmen auf EU-Bürger oder Mitarbeiter aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht diskriminierend auswirken.

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