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Neuer Bußgeldkatalog bereits in Kraft. Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße in Spanien

Im Dezember letzten Jahres hatte die spanische Regierung eine Verschärfung der Strafen für Verkehrsdelikte beschlossen. Die Gesetzesänderungen sind bereits in Kraft getreten.

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Seit dem 21. März sind in Spanien neue Vorschriften in Kraft, die vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. So wird beispielsweise das bloße Halten eines Handys in der Hand geahndet, auch wenn der Fahrer es nicht ansieht. Bislang konnte der Fahrer das Telefon in der Hand halten, solange er nicht darauf schaute.

Eine weitere Änderung ist die Verpflichtung, beim Überholen eines Radfahrers die Fahrspur zu wechseln. Außerdem schließen die neuen spanischen Vorschriften die Möglichkeit aus, dass Auto- und Motorradfahrer beim Überholen anderer Fahrzeuge auf so genannten konventionellen Straßen (einspurige Zweirichtungsstraßen) die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreiten. So wird die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 90 km bzw. 100 km/h (auf konventionellen Straßen, bei denen die Fahrspuren in entgegengesetzter Richtung durch eine Leitplanke getrennt sind) mit einem Bußgeld von 100 bis 600 Euro und maximal 6 Strafpunkten geahndet.

Aktueller Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße in Spanien ab 21. März:

  • Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt wird mit 200 Euro Bußgeld und sechs Strafpunkten (statt wie bisher drei Strafpunkten) geahndet. Nach dem neuen Gesetz ist das bloße Halten des Handys während der Fahrt (auch wenn der Fahrer nicht darauf schaut) strafbar, auch wenn der Fahrer im Stau oder an einer Ampel steht.
  • Der Besitz von Radarwarngeräten wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und drei Strafpunkten geahndet (bisher war nur die Verwendung von Radarwarngeräten strafbar, und auch nur dann, wenn die Dienste dies dem Fahrer nachweisen konnten).
  • Falsches Überholen von Radfahrern wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und sechs Strafpunkten geahndet. Nach den neuen Vorschriften müssen Sie bei diesem Manöver die Fahrspur wechseln, wenn die Straße in jeder Richtung zweispurig ist (ansonsten muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden).
  • Das Nichtanlegen oder der Missbrauch eines Sicherheitsgurts oder die Nichtverwendung eines Kindersitzes wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und 6 Strafpunkten geahndet.
  • Neuer Straftatbestand – 200 Euro Bußgeld für das Parken auf einem Radweg.
  • Das Werfen von Gegenständen auf die Straße kann mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden, das Werfen von Gegenständen, die einen Brand oder einen Unfall verursachen können, wird mit 500 Euro Bußgeld und sechs Strafpunkten bestraft. Dazu gehören auch Zigarettenstummel oder andere brennbare Gegenstände.
  • Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Umweltzone wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig.