Der BGL lehnt die faktische Mautverdopplung mangels Klima-Lenkungswirkung aktuell entschieden ab und geht von einer spürbaren Verteuerung für den Endverbraucher aus. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit 7,62 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur bereits bestehenden Inflation belastet – im Gegenzug für NICHTS. Dadurch fühlen sich die mittelständischen Transportunternehmen zu reinen Inkassounternehmen des Bundes degradiert.
Die LKW-Maut soll zum 01.12.2023 zusätzlich mit einer CO2-Komponente versehen werden, die einer annähernden Mautverdoppelung entspricht. Mit der CO2-Maut wird damit etwas als Klimaschutzmaßnahme propagiert, was gar keine ist. Eine Klimawirkung ist in den nächsten Jahren nicht absehbar, weil aktuell weder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch die zugehörige Tank-und Ladeinfrastruktur vorhanden sind.
Der Anteil der Fahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb am Kfz-Bestand in Deutschland liegt bei Sattelzugmaschinen bei nur verschwindend geringen 0,03 Prozent. Auf absehbare Zeit fehlt auch an der für den Betrieb der alternativ angetriebenen LKW unverzichtbaren Lade- bzw. Tankinfrastruktur – „Mega-Charger“ für das Schnelladen unterwegs gibt es bislang z.B. nur auf dem „Papier“. Und auf die Bahn auszuweichen ist auch keine Lösung – die fährt selber kapazitätsmäßig am Anschlag. Interessanterweise rechnet sogar das BMDV selbst nicht mit fallenden, sondern steigenden CO2-Maut-Einnahmen in den kommenden Jahren, von Lenkungswirkung also keine Spur.
Die zusätzlichen CO2-Maut-Einnahmen sollen fast ausschließlich für die Bahn verwendet werden. Gegen höhere Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur spricht im Grunde nichts: der BGL hat sich stets für einen Investitionshochlauf in die Schieneninfrastruktur ausgesprochen – solange diese aus allgemeinen Haushaltsmitteln des BMDV finanziert werden. Mit dem neuen Mautgesetz werden jedoch die hohen Vorstandsboni im Bahnkonzern finanziert. Dadurch fehlen die Mittel für die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs, die Sanierung der Brücken und des maroden Fernstraßennetzes sowie den Ausbau der LKW-Parkplätze.
Und – last but not least – ganz entscheidend: Die Zusage aus dem Koalitionsvertrag über eine Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel einerseits und CO2-Maut andererseits wird mit dem Gesetzentwurf nicht eingehalten.
Der BGL lehnt diesen Entwurf entschieden ab. Besser wäre eine schrittweise Einführung der CO2-Maut ab 2025, wie vom BGL bereits vorgeschlagen. Die Glaubwürdigkeit einer Regierung und damit der Politik in toto entscheidet sich gerade bei Maßnahmen, die schwierig umzusetzen sind, sagt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.