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Dänen haben in 4 Monaten über 400 Fahrzeuge nach Alkoholfahrten beschlagnahmt

Seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften am 31. März hat die dänische Polizei in 4 Monaten satte 428 Fahrzeuge im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer beschlagnahmt.

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Seit dem 31. März ist es möglich, Fahrzeuge zu beschlagnahmen, deren Fahrer unter Alkoholeinfluss sind. Eine wichtige Neuerung des dänischen Gesetzes ist, dass diese Strafe unabhängig davon verhängt werden kann, ob es sich um ein eigenes, gemietetes, geleastes oder gepachtetes Fahrzeug handelt.

Das bedeutet, dass auch Berufskraftfahrer, die Firmenwagen nutzen, auf der Hut sein müssen. Auch für sie wird es keine Nachsicht geben. Dabei spiele es keine Rolle, ob man Däne ist oder nicht.

Die dänische Polizei ist nicht im Stande zu sagen bei wie vielen der 428 beschlagnahmten Fahrzeuge der Fahrer auch der Besitzer war.

Eine Zählung im Juni ergab, dass bis dahin 237 Fahrzeuge beschlagnahmt worden waren und zu diesem Zeitpunkt waren bei 94 Fahrzeuge dessen Fahrer nicht der Fahrzeughalter war. Das entspricht fast 40 Prozent der sichergestellten Fahrzeuge.

Wer schon einmal alkoholisiert am Steuer erwischt wurde, muss bereits ab 1,2 Promille im Blut damit rechnen, sein Fahrzeug zu verlieren.

Mit den härteren Strafen will die dänische Regierung die Zahl der Toten im Straßenverkehr senken, denn jeder vierte tödliche Verkehrsunfall in Dänemark werde Alkoholfahrten geschuldet.

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