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Das bringt das neue Gesetz zum Bürokratieabbau

Mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen will die Bundesregierung die Wirtschaft von Bürokratie entlasten und Einsparungen in Höhe von 944 Millionen Euro erzielen. Dafür wurde nun der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) eingebracht. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten.

Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

Weitere Änderungen sind notwendig

Die Bundesregierung führt zur Begründung aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei.

Grundsätzlich begrüßte der Bundesrat den Gesetzentwurf im Grundsatz, jedoch gehe der Entwurf nicht weit genug und werde den Entlastungsbedarf der Wirtschaft nicht gerecht. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf „bereits getroffene Beschlüsse, wie beispielsweise jene im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, rasch umzusetzen“.

Ferner unterbreitet der Bundesrat in seiner Stellungnahme etliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Die Bundesregierung kündigt in ihrer Gegenäußerung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. Das trifft in modifizierter Form unter anderem auf den Vorschlag des Bundesrates zu, die Textform in arbeitsvertraglichen Bereichen zu stärken.

Nach Übereinkunft der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist beabsichtigt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein soll, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“, schreibt die Bundesregierung dazu.


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