Unternehmen, auch mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) :
- bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis/ § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- bei Werkverkehr die Anmeldung im Register nach § 15a GüKG.
Anträge sind ausschließlich digital beim BALM möglich
Die Förderperiode für drei relevante Programme des Straßengüterverkehrs im Detail:
- Seit 9. Januar können Anträge für das De-minimis (DM) Programm eingereicht werden, die Frist endet am 2. Oktober 2023.
– Förderhöhe: 2.000 Euro pro LKW ab 7,5t zGM max. 33.000 Euro pro Unternehmen. - Seit 16. Januar können Anträge für das Förderprogramm Ausbildung (A) eingereicht werden, die Frist endet am 31. Oktober 2023. Damit wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt.
– Förderhöhe: 50, 60 oder 70 Prozent von 50.000 Euro pro Ausbildungsplatz, abhängig von der Unternehmensgröße. - Seit 16. Januar können Anträge für das Förderprogramm Weiterbildung (W) eingereicht werden, die Frist endet am 31. Oktober 2023. Das Förderprogramm bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrer:innen und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.
– Förderhöhe: 50, 60 oder 70 Prozent von 1.500 Euro pro LKW ab 7,5t zGM, abhängig von der Unternehmensgröße. - Am 23. Januar beginnt der Antragsstart für Flottenbetreiber für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS). Förderung für LKW zw. 3,5 und 7,5 Tonnen zGM und für Busse > 9 Sitze.
Zudem läuft seit dem 14.07.2021 das Förderprogramm für LKW-Stellplätze (SteP) bei dem bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, maximal 60.000 Euro pro LKW-Stellplatz. Das Programm läuft bis 15.03.2024.
- Fragen- und Antwortkatalog zum Förderprogramm „De-minimis“ 2023
- Fördermittelübersicht und Ansprechpartner: BALM Webseite
- Förderprogramm für LKW-Stellplätze (SteP)
Ziel der Programme ist:
- die Sicherheit im Straßengüterverkehr zu erhöhen,
- die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs zu fördern,
- dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken und
- die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf Umwelt und Klima zu reduzieren.
Für diese Förderprogramme steht ausschließlich das digitale Antragsportal ( eService-Portal) von BALM zur Datenübermittlung (Anträge, Verwendungsnachweise, Nachreichungen, Änderungsmitteilungen) zur Verfügung.
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