Der Rat der Europäischen Union hat Verordnugen über elektronische Frachtdokumente verabschiedet

Lesezeit 3 Min.

Bis 2025 können Spediteure in allen Ländern der Europäischen Union elektronische Frachtdokumente verwenden. Der Rat der EU hat diese Woche die Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) verabschiedet.

Am 7. April billigte der Rat der Europäischen Union den Bericht über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI), den der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments im Januar dieses Jahres angenommen hatte. Vor der Verabschiedung der Verordnung muss das Parlament noch seine Zustimmung in zweiter Lesung geben. Danach wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.

Die Verordnung verpflichtet alle zuständigen Behörden, elektronische Informationen über zertifizierte Plattformen zu akzeptieren, wenn Unternehmen Daten zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf diese Weise zur Verfügung stellen wollen. Nach Ansicht von Beamten aus Brüssel wird die Digitalisierung des Frachtverkehrs den Unternehmen erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen und den Transport effizienter und nachhaltiger machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Spediteure nur elektronische Dokumente verwenden müssen.

Die Europäische Kommission wird technische Standards entwickeln

Die Europäische Kommission wird damit beauftragt, technische Spezifikationen zu entwickeln, wie z.B. funktionelle Anforderungen für die eFTI-Plattformen, sowie Übertragungs-, Verarbeitungs- und Datenschutzregeln. Brüssel hat dafür von der Verabschiedung der Verordnung 30 Monate Zeit, während die Mitgliedstaaten weitere 30 Monate Zeit haben, um die notwendigen elektronischen Plattformen für den Informationsaustausch einzurichten.

eFTI und eCMR

Wir fragten den Autor des Berichts über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI), den Europaabgeordneten Andor Deli, wie sich die eFTI- zur e-CMR-Plattform verhält, die viele EU-Länder eingeführt haben.

Die eFTI-Verordnung führt neue Plattformen für die Bereitstellung von Informationen ein, die unter die Verordnung fallen. Der e-CMR fällt nicht unter diesen Anwendungsbereich, er kann sich aber mit Informationen auf der Plattform überschneiden. Die im e-CMR enthaltenen Daten und die Informationen, die von den zuständigen Behörden zum Nachweis der Einhaltung der regulatorischen Informationsanforderungen benötigt werden, können nämlich identisch sein- so informiert das Büro des Abgeordneten die Redaktion von trans.INFO.

In einem solchen Fall kann der e-CMR eine wichtige Rolle als Konformitätsnachweis spielen. Andererseits kann die derzeit für elektronische Frachtbriefe verwendete Plattform als eFTI-Plattform zertifiziert werden, sofern sie die Anforderungen der Verordnung erfüllt. In diesem Fall haben wir eine universelle Plattform, die sowohl für e-CMR als auch für eFTI verwendet werden kann- erklärt das Büro von Andor Deli.

Fot. Fotolia

Tags