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Port of Dover

Die Spediteure können aufatmen – sie müssen bei Transporten auf die Inseln keine Zölle entrichten

Spediteure, die Waren aus der Europäischen Union ins Vereinigte Königreich transportieren, können aufatmen. Die Königliche Steuer – und Zollbehörde (HRMC) hat bestätigt, dass für die Zollabgaben auf nach Großbritannien eingeführte Produkte die Importeure oder die die Waren zum Zoll Anmeldenden verantwortlich sind.

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Wir erinnern, dass eine angesehene Zollagentur vor einigen Tagen ihren Kunden mitteilte, dass die Spediteure für die aus den Zollverpflichtungen entstehenden Schulden haften würden. Die Frage der Zuständigkeit für die Zahlung der Zölle stellt sich im Zusammenhang mit dem geplanten Inkrafttreten der Zollkontrollen an der Grenze zur EU, was für den 1. Januar 2022 vorgesehen ist.

Nach den neuen Vorschriften müssen Spediteure ein spezielles Konto einrichten und sich beim Güterkraftverkehrsdienst (GVMS – Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen. Darüber hinaus müssen die Spediteure jedes Fahrzeug mit der entsprechenden GMR-Nummer (Goods Movement Record) registrieren. Die Fahrer der betreffenden Lkw erhalten vom Spediteur einen GMR-Code oder müssen diesen als Ausdruck bei sich führen.

Das Missverständnis rührte daher, dass die Zollbehörde in Dover den Kunden ein Schreiben übermittelt hatte, in dem es hieß: „Nach unserem Verständnis ist das Unternehmen, das den GMR erstellt, für alle auf das Fahrzeug geladenen Waren und für alle Zollgebühren verantwortlich“.

Dies hat bei auf den britischen Inseln tätigen Transportunternehmen Besorgnis ausgelöst. Wenn nämlich die Spediteure für die Formalitäten und die Zollgebühren verantwortlich wären, würden viele von ihnen wahrscheinlich ihre Routen ins Vereinigte Königreich aufgeben, was die Probleme der britischen Lieferketten weiter verschärfen würde.

Deshalb haben wir uns an Alex McDonald, den Geschäftsführer der Zollagentur Customs Link, gewandt, der für uns bei der HRMC eine Auslegung der Vorschriften einholte.

Es ist nicht so, dass die Person, die den GMR erstellt, für Zollfragen zuständig ist, dies bleibt die Domäne des Importeurs/Anmelders“ – lautet die Antwort des Zolls.

Darüber hinaus stellte die HMRC klar, dass der Fahrer eine Zollanmeldung für alle von ihm beförderten Waren besitzen muss. Der Besitz einer GMR-Nummer ist ausreichend, da sie Angaben zur Anmeldung aller beförderten Waren enthält.

Zug- und Fährbetreiber sind außerdem verpflichtet, keine Waren ohne ordnungsgemäße Zollanmeldung an Bord zu nehmen, wenn sie Grenzübergangsstellen benutzen, an denen vorbereitete Zollanmeldungen erforderlich sind (im Gegensatz zu den Stellen, an denen die Anmeldungen vor Ort abgegeben werden).

Sobald die Waren im Vereinigten Königreich angekommen sind, muss der Fahrer alle Anweisungen befolgen und die Waren zu der entsprechenden Einrichtung an der Binnengrenze transportieren, wo sie auf Verlangen der HMRC weiter geprüft werden. Der Spediteur ist verpflichtet, den Fahrer über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu unterrichten. Der Fahrer kann den Status der transportierten Waren überprüfen und feststellen, ob weitere Kontrollen erforderlich sind. Außerdem ist der Spediteur dafür verantwortlich, dass der Fahrer den Kontrollpunkt erreicht.

Diese weitere Verwirrung über die Zollverfahren zeigt, wie kompliziert die neuen Regeln für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind. Und wie wichtig es ist, dass sich Importeure und Spediteure auf die Einführung der Grenzkontrollen vorbereiten.

 

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