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EU liberalisiert Handel mit der Ukraine: Mehr Marktzugang, aber mit Schutzmechanismus

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Die Europäische Union hat einer weiteren Liberalisierung des Handels mit der Ukraine zugestimmt. Dem angenommenen Beschluss zufolge sollen Zölle auf eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen reduziert oder vollständig abgeschafft werden. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Überprüfung des Tiefgreifenden und Umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA) und soll langfristig stabile und verlässliche Handelsbedingungen zwischen beiden Seiten schaffen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union legt die gemeinsame Position der Mitgliedstaaten im EU-Ukraine-Assoziationsausschuss (in Handelskonfiguration) fest. Ziel ist es, Zölle auf Milchprodukte, frisches Obst und Gemüse sowie Fleisch- und Fleischerzeugnisse zu senken oder abzuschaffen.

Diese Entscheidung geht auf eine vorläufige Einigung vom 30. Juni 2025 zwischen der Europäischen Kommission und Kiew zurück, die den Weg für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen des ukrainischen EU-Beitrittsprozesses ebnet.

„Diese Entscheidung bestätigt die unerschütterliche und vielschichtige Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine nach drei Jahren ungerechtfertigter russischer Aggression. Wir unterstützen die Ukraine militärisch und finanziell, aber wir müssen sie auch durch Handelsliberalisierung stärken. Sowohl die Europäische Union als auch die Ukraine werden von der Abschaffung der Zölle profitieren – sie trägt zu wirtschaftlicher Stabilität, langfristigen Handelsbeziehungen und einer weiteren Integration der Ukraine in die Union bei“, betonte Lars Løkke Rasmussen, Außenminister Dänemarks.

Liberalisierung mit Schutzmechanismus

Die neuen Regeln sollen den Handelsfluss zwischen der EU und der Ukraine intensivieren und gleichzeitig den Marktzugang für ukrainische Produkte schrittweise und unter Auflagen ermöglichen.

Der Zugang zum Binnenmarkt hängt davon ab, dass die ukrainische Produktion sukzessive an EU-Standards in den Bereichen Tierschutz, Pestizideinsatz und Tierarzneimittel angepasst wird.

Gleichzeitig berücksichtigt der Beschluss die Interessen sensibler EU-Agrarsektoren, die stark auf Marktschwankungen reagieren.
Daher wurde ein Schutzmechanismus eingeführt, der von beiden Seiten aktiviert werden kann, sollte es zu erheblichen Marktstörungen kommen.

Für besonders empfindliche Produkte – etwa Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig – bleibt der Marktzugang vorerst begrenzt und wird nur schrittweise erweitert. Eine vollständige Liberalisierung gilt lediglich für weniger sensible Erzeugnisse, darunter Milch und Milchprodukte.

Nächste Schritte

Nach der Annahme durch den Rat der Europäischen Union muss die Entscheidung noch vom EU-Ukraine-Assoziationsausschuss formell bestätigt werden.

Ziel ist es, den Abbau der Handelszölle zu beschleunigen und den Handelsumfang zwischen der EU und der Ukraine weiter auszuweiten.

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