Bei einer routinemäßigen Kontrolle durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Aachen wurde ein LKW einer polnischen Spedition auf der Autobahn A44 bei Jülich gestoppt.
Der Grund: Gegen das Unternehmen lagen 248 offene Vollstreckungsaufträge wegen unbezahlter LKW-Maut vor. Die ausstehenden Gebühren beliefen sich auf fast 50.000 Euro, die direkt vor Ort durch den Fahrer beglichen wurden. Erst danach durfte der LKW weiterfahren.
Kein Einzelfall: Auch andere Speditionen betroffen
Bereits im Sommer war ein portugiesisches Transportunternehmen in Baden-Württemberg in eine ähnliche Lage geraten. Damals forderten Zollbeamte bei einer Kontrolle in Konstanz 8.010 Euro ein, es ging um elf nicht bezahlte Mautvorgänge.
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Empfindliche Strafen bei Mautverstößen
Für unbezahlte Mautgebühren in Deutschland gelten gestaffelte Bußgelder, getrennt für Fahrer und Frachtführer. So sieht der Katalog etwa folgende Strafen vor:
| Beschreibung des Verstoßes | Fahrer | Frachtführer |
| Keine Mautzahlung¹ | 240 Euro | 480 Euro |
| Verspätete Mautzahlung¹ | 240 Euro | 480 Euro |
| Falsche Mautbetrag¹ | 120 Euro | 240 Euro |
| Kein Zahlungsnachweis | 50 Euro | 150 Euro |
| Nichtbeachtung von Anweisungen während der Kontrolle | 250 Euro | 250 Euro |
| Falsche Emissionsklassenerklärung¹ | 120 Euro | 240 Euro |
| Abweichen von der reservierten Route¹ | 120 Euro | 240 Euro |
| Wechsel der Start- und Endpunkte der Route | 40 Euro | 40 Euro |
¹ Für diese Verstöße kann je nach spezifischem Fall eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 55 Euro verhängt werden.
Mitarbeit: Agnieszka Kulikowska-Wielgus









