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Der Entzug der Fahrerlaubnis in einem EU-Staat soll EU-weit gelten

Das Europäische Parlament will Straffreiheit für rücksichtsloses Fahren beenden. Demnach sollen Fahrverbote für gebietsfremde Verkehrssünder in der gesamten EU durchgesetzt werden, entschieden die Abgeordneten diese Woche.

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Aktuell gilt, wenn ein Fahrer seinen Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem anderen EU-Staat verliert als in jenem, der den Führerschein ausgestellt hat, gilt diese Sanktion in den meisten Fällen nur in dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, und hat keine Einschränkungen in den übrigen EU-Staaten zur Folge. Nun möchte das Europäische Parlament sie künftig EU-weit durchsetzen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen entsprechenden Vorschlag diese Woche.

Um sicherzustellen, dass die Aussetzung, die Einschränkung oder der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person in allen EU-Staaten angewendet wird, sehen die vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften vor, dass diese Entscheidung an den EU-Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.

Ausweitung der Liste schwerer Verkehrsdelikte

Die Abgeordneten haben zudem vorgeschlagen die Liste schwerer Verkehrsdelikte auszuweiten und das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle aufzunehmen, die einen Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis auslösen würden.

Darüberhinaus soll eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h ebenfalls in diese Liste aufgenommen werden und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Die Abgeordneten legten auch eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete fest, was zur Folge hat, dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen kann.

Klare Zeitvorgaben für Vollstreckungen

Zudem schlägt das Europäische Parlament vor, eine Frist von zehn Arbeitstagen festzulegen, innerhalb derer die EU-Staaten einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren müssen, sowie eine weitere Frist von 15 Arbeitstagen, innerhalb derer entschieden wird, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Die betroffenen Fahrer sollten innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden.

Nächste Schritte

Der Entwurf der Richtlinie über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust wurde mit 372 Stimmen angenommen. Gegen den Entwurf waren 220 Stimmen und 43 Enthaltungen.

Das Parlament hat nun seine erste Lesung abgeschlossen. Da der Rat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt hat, wird das neue Parlament, das im Juni 2024 gewählt wird, die Arbeit an diesem Gesetz fortsetzen, teilt das Europäische Parlament mit.


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