Der Verband sieht darin einen entscheidenden Teilerfolg für seine Mitglieder – und ein Signal an die gesamte Branche. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2020 (Rechtssache C-321/19). Darin wurde entschieden, dass Deutschland bei der Mautberechnung unzulässigerweise Kosten der Verkehrspolizei einbezogen habe. Nach EU-Recht dürften jedoch ausschließlich Infrastrukturkosten berücksichtigt werden.
Camion-Pro hatte eigenen Angaben zufolge bereits 2014 auf die mögliche Rechtswidrigkeit hingewiesen und seinen Mitgliedern empfohlen, Mautzahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. Im Jahr 2023 habe der Verband entsprechende Rückforderungen beim BALM gestellt – mit nun erstem Erfolg.
Zweiter Teil des Verfahrens noch offen
Der Verband betonte, dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen sei. Ein weiterer Teil des Verfahrens, ebenfalls im höheren sechsstelligen Bereich, befinde sich in gerichtlicher Prüfung. Mit einer Entscheidung sei Ende 2025 zu rechnen.
Camion-Pro führt nach eigenen Angaben das gesamte Verfahren für seine Mitglieder – von der juristischen Prüfung über die Kommunikation mit den Behörden bis hin zur Abwicklung der Zahlungen. Für die Mitglieder bedeute dies, dass keine eigenen Klagen notwendig seien.
Kritik an Toll Collect
Unabhängig davon kritisiert Camion-Pro den Mautbetreiber Toll Collect. Der Verband wirft dem Unternehmen überhöhte Verwaltungsgebühren und ein bürokratisches Erstattungsverfahren vor. Versuche, diese Praxis juristisch zu stoppen, seien bislang ohne Erfolg geblieben.
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Signalwirkung für die Branche
Camion-Pro sieht in der ersten Rückzahlung einen Beleg dafür, dass kollektives Handeln Wirkung entfalten könne. Der Verband wertet das Ergebnis als Signal an die Branche, unzulässige Belastungen nicht hinzunehmen, und als Aufforderung an die Behörden, ihre Praxis transparenter und rechtskonformer zu gestalten.