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EU: Lkw-Führerscheine und andere Bescheinigungen, darunter Schlüsselzahl 95, werden verlängert

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Der europäische Rat hat am Montag, den 15. Februar angekündigt, dass Bescheinigungen, Genehmigungen und Lizenzen (z.B. Führerscheine, Weiterbildungsnachweise), die in der Zeit vom 1. September bis 30. Juni 2021 ablaufen bzw. abgelaufen sind, um 10 Monate verlängert werden können.

Eine Möglichkeit, die Gültigkeit von Führerscheinen, der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und anderen spezifischen Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen vorübergehend zu verlängern, soll Verkehrsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund von COVID‑19-Beschränkungen nicht in der Lage sind, helfen, bestimmte Verwaltungsanforderungen zu erfüllen, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Rates.

Die erneuerten Vorschriften für die Verlängerung der Gültigkeit von Dokumenten gelten weiterhin für den Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr.

Wie der Europäische Rat erklärt, kann die Gültigkeit von Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 auslaufen, um zehn Monate verlängert werden, wenn der Mitgliedstaat, in dem die Verlängerungen erteilt werden sollen, Beschränkungen aufgrund von COVID‑19 unterliegt.

Mitgliedstaaten, die diese Verlängerungen nicht benötigen, müssen sie nicht anwenden. Sie sind jedoch verpflichtet, die Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen akzeptieren, deren Gültigkeit in anderen Mitgliedstaaten verlängert wurde.

Die Verordnung wird höchstwahrscheinlich ab Ende Februar (11 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) gelten.

Nach Angaben des BGL hat BMVI bereits signalisiert, die Regelung anzuwenden. Für eine eventuelle Ablehnung hätte das BMVI 8 Tage nach Veröffentlichung des Textes Zeit.

Foto: Brüssel, Europäische Kommission 

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