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EU-Minister befreien Lkw-Fahrer von Quarantänepflicht

EU-Minister befreien Lkw-Fahrer von Quarantänepflicht

EU-Minister befreien Lkw-Fahrer von Quarantänepflicht

Die EU-Minister haben eine Einigung über ein Abkommen erzielt, mit dem Covid-19-Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit geklärt werden sollen. Im Rahmen der Vereinbarung sind LKW-Fahrer von der Quarantäne befreit. Die EU hat das Abkommen gestern Nachmittag angekündigt.

Noch vor kurzem berichteten wir über die vom Bund geplante Änderung der Muster- Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, die in der deutschen Transportbranche heftig diskutiert wurde. Sollte diese in Kraft treten, müssten Mitarbeiter des internationalen Transportsektors, darunter LKW-Fahrer, die länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet waren, einer Quarantänepflicht unterliegen. Gegen so eine Maßnahme haben sich praktisch alle größten Fachverbände ausdrücklich ausgesprochen.

Jetzt stellt es sich aber heraus, dass dieses Problem auf der EU-Ebene gelöst wird. Mit dem neuen Abkommen  werden LKW-Fahrer im internationalen und Transit-Verkehr in der ganzen EU von Quarantänepflicht befreit, auch wenn sie aus einem Covid-Risikogebiet zurückkehren. Übrigens sollten dieselben Regeln für alle Transportmitarbeiter und Transportdienstleister gelten. Dies wird damit begründet, dass sie eine „unentbehrliche Funktion“ ausüben. Daher soll ihre Reisefreiheit in der Covid-Pandemie nicht eingeschränkt werden.

Sonst wollen die EU-Staaten aber weiterhin selbstständig entscheiden, welche nationalen Regeln für zurückkehrende Menschen aus Covid-Risikogebieten gelten sollen. Damit kann von Einreisenden, die aus einer als „rot“, „orange“ oder „grau“ eingestuften EU-Region kommen, verlangt werden, dass sie sich in Quarantäne begeben oder sich einem  Corona-Test unterziehen. Für Reisende aus „grünen“ Zonen soll es dagegen in keinem EU-Land Auflagen geben.

Foto: pixabay

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