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Quarantänepflicht auch für LKW-Fahrer? Branchenverbände sprechen sich dagegen aus

Quarantänepflicht auch für LKW-Fahrer? Branchenverbände sprechen sich dagegen aus

Quarantänepflicht auch für LKW-Fahrer? Branchenverbände sprechen sich dagegen aus

Während der Bund die bisherige Muster- Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus ändern will, sprechen sich die größten Transport-, Speditions- und Logistikverbände einstimmig dagegen aus. Sonst müssten bald auch Mitarbeiter des internationalen Transportsektors, darunter LKW-Fahrer, die länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet waren, einer Quarantänepflicht unterliegen.

Die größten Branchenverbände AMÖ, BGL, BIEK, BGL, BWVL und DSLV haben ein Schreiben mit einer gemeinsamen Stellungnahme erstellt, in dem vor der geplanten Änderung der Muster- Verordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus gewarnt wird.

Sollte diese in Kraft treten, würden Ausnahmen von einer Quarantänepflicht nur noch für Personen gelten, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten.

Dies könnte verheerende Folgen für die Logistikbranche haben:

 

Sowohl die vollständige als auch die teilweise Umsetzung der Neufassung der Muster-VO durch die Länder hätte erneut massive negative Auswirkungen auf internationale Lieferketten, da sich insbesondere Fahrpersonal des Straßengüterverkehrs – u. a. bedingt durch gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeitunterbrechungen – länger als 72 Stunden in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Staat aufhalten muss”, heißt es in dem Schreiben der Verbände.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der verschärften Regeln zur erneuten Unterbrechung von Lieferketten kommen könnte:

Mit der vorgesehenen Eingrenzung auf lediglich 72 Stunden, für die nach Wiedereinreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland keine Quarantänepflicht bestünde, würden der Speditions-, Transport- und Logistikbranche Arbeitskräfte in erheblichem Umfang entzogen und dadurch die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit Waren und Gütern massiv gefährdet.

Aus Sicht der Branchenvertreter ist es zudem fraglich, wie Berufskraftfahrer ausländischer Transportunternehmen, die nach einem Aufenthalt von mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, behandelt werden sollten:

Behördliche Zuständigkeiten sind für diese Fälle nicht geklärt, zudem würde eine bis zu zehntägige Quarantäne an fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Fahrer scheitern.

Bei nicht einheitlicher Vorgehensweise fürchten sie Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen.

Überdies betonen auch die Verbände, dass während der bisherigen Pandemiephase in Europa keine massenhaften Ansteckungsfälle bekannt waren, die auf die Tätigkeit als Berufskraftfahrer oder auf Kontakte mit in der Logistik im internationalen Einsatz Beschäftigten zurückzuführen wären. Demnach fordern die Branchenvertreter, dass die zu Beginn der Pandemie eingeführten Regelungen beibehalten werden.

Foto: pixabay/OrnaW/public domain

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