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EU-Mobilitätspaket: Kleiner Kompromiss in Aussicht

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Heute um um 6:35 Uhr wurden die nächtlichen Arbeiten am Mobilitätspaket abgeschlossen. Karima Delli, Vorsitzende des Verkehrsausschusses, sagte, zwischen dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament wurde eine Einigung erzielt. Polnische Vertreter kritisieren den erzielten Kompromiss. – Es ist schade, dass die Interessen der westlichen Gewerkschaften den gesunden Menschenverstand überzeugt haben – kommentiert die Europaabgeordnete Elżbieta Łukacijewska.

Wie wir von Vertretern im Europäischen Parlament erfahren haben, wird der nachts vereinbarte Text jetzt im Europäischen Parlament und im Rat der EU zur Abstimmung gestellt. Wenn es dort verabschiedet wird, bedeutet es das Ende der Arbeit an Vorschriften. Die Abgeordneten versichern jedoch bereits, dass sie Änderungsanträge zu diesem Dokument einreichen werden.

Nach zehnstündigen Verhandlungen während des vierten Trilogs wurde ein Kompromiss zum Mobilitätspaket erzielt. Dies ist jedoch aus Sicht von Fluggesellschaften aus Mittel- und Osteuropa, einschließlich Polen, immer noch nicht die optimale Lösung. Dies widerspricht auch den Annahmen der Neuen Grünen Ordnung, da dadurch die Anzahl der Leerfahrten und damit die CO2-Emissionen aus dem Verkehr steigen werden, kommentierte EU-Abgeordneter Kosma Złotowski.

Der Europaabgeordnete fügt jedoch hinzu, dass er erfreut darüber ist, dass es mehreren wichtigen Elementen gelungen ist, die sehr ungünstige Position des Europäischen Parlaments deutlich zu mildern.

Die Forderung nach größerer Flexibilität und einer zusätzlichen Frist für die Umsetzung der neuen Bestimmungen wurde in die endgültige Vereinbarung aufgenommen. Natürlich werden wir nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung den gesamten Text analysieren und über die nächsten Schritte für das EP entscheiden. Der ausgehandelte Text muss vom EP und vom Rat gebilligt werden, was auch die Möglichkeit schafft, Änderungsanträge einzureichen, betont Kosma Złotowski.

Genau so sieht es Elżbieta Łukacijewska.

Nach fast zehnstündigen Verhandlungen einigten sich das EP und der Rat auf den Text des Mobilitätspakets. Ich habe bis zum Ende gekämpft, damit die Rekorde ausgeglichen sind. Der Verweis auf Rom wurde mir verwehrt. Es ist schade, dass die Interessen der westlichen Gewerkschaften den gesunden Menschenverstand überwunden haben , sagt er auf Twitter.

Vor- und Nachteile des Mobilitätspakets

Die Branche bewertet die Blockierung der Rom-I-Verordnung positiv.

Złotowski nennt die in dem Dokument enthaltenen Lösungen, mit denen die Branche zufrieden sein sollte:

 

– Beibehaltung größerer Flexibilität im Fall von kurzen Pausen durch die Fahrer,

– die Freiheit, den Ort zu bestimmen, an dem der Fahrer eine regelmäßige Pause einlegen kann,

– 7 Jahre für den Einbau von Fahrtenschreibern in leichte Nutzfahrzeuge mit einem zGG von 2,5 Tonnen,

– Beibehaltung des derzeitigen Kabotagesystems – 3 Operationen innerhalb von 7 Tagen;

– ein neuer Artikel, in dem die Notwendigkeit einer Regelung des Status von  Transportunternehmen aus Drittländern durch internationale Abkommen dargelegt wird, damit sie keinen unlauteren Wettbewerb darstellen;

– eine zusätzliche Möglichkeit, die Arbeitszeit des Fahrers zu verlängern, um beispielsweise bei Verkehrsstörungen das Zulassungsland zu erreichen;

– zusätzliche Verpflichtung der Europäischen Kommission zur Ausarbeitung detaillierter Leitlinien und Spezifikationen für den Bau neuer sicherer Parkplätze in den Mitgliedstaaten;

– 18 Monate ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme, um die Bestimmungen über Kabotage und Entsendung umzusetzen.

Er kritisiert jedoch vehement:

– keine zusätzlichen Ausschlüsse von der Übertragung von Cross-Trade-Operationen (der ursprüngliche Text, d. h. 1 + 1-Operation, die im Rahmen des bilateralen Verkehrs durchgeführt wird);

– die Verpflichtung, das Fahrzeug mindestens alle acht Wochen in das Zulassungsland zurückzugeben (hier jedoch Fortschritte, da der EP-Vorschlag eine solche Verpflichtung vorsieht, jedoch alle vier Wochen);

– die Verpflichtung, alle Lastkraftwagen bis 2024 mit intelligenten Fahrtenschreibern auszustatten und Fahrtenschreiber des Typs 1 bis 2025 nachzurüsten,

– Aufrechterhaltung der sogenannten Bedenkzeit (es gibt jedoch Fortschritte bei der Verkürzung dieser Frist von 5 auf 4 Tage),

– eine gewisse Beibehaltung des Verweises auf die Rom-I-Verordnung (jedoch in einer entspannten Fassung).

Foto: Twitter/@EU2019FI

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