TransInfo

Foto: trans.INFO

Europäische Kommission geht gegen Dänemark wegen Parkvorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof vor

Wie im vergangenen Jahr angekündigt, geht die Europäische Kommission jetzt gegen Dänemark vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor, weil sie der Auffassung ist, dass die Dänen mit ihren Parkvorschriften für LKW ausländische Spediteuren Kabotagebeförderungen erschweren. Nach Ansicht Brüssels ist das ein Verstoß gegen das EU-Recht.

Lesezeit 1 Min.
Es geht um Vorschriften, die die Dänemark am 1. Juli 2018 eingeführt hatte. Demnach darf ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug für einen Zeitraum, der 25 Stunden nicht überschreitet,   auf öffentlichen Parkplätzen und Rastplätzen abstellen. Bereits im vergangenen Jahr kündigte die Europäische Kommission an, dass sie eine Beschwerde gegen die Dänen einreichen werde.

Am 4. März dieses Jahres hat die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Dänemark wegen einem Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, die unter anderem die Kabotagebeförderungen regelt, eingereicht, berichtet das dänische Branchenportal lastbilmagasinet.dk. In der Klageschrift ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Dänemark durch die Einführung der Parkzeitbegrenzung gegen Artikel 1, 8 und 9 der genannten Verordnung verstoßen hat.

Die Europäische Kommission ist außerdem der Ansicht, dass Dänemark die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Tags