Am 4. März dieses Jahres hat die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Dänemark wegen einem Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, die unter anderem die Kabotagebeförderungen regelt, eingereicht, berichtet das dänische Branchenportal lastbilmagasinet.dk. In der Klageschrift ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Dänemark durch die Einführung der Parkzeitbegrenzung gegen Artikel 1, 8 und 9 der genannten Verordnung verstoßen hat.
Die Europäische Kommission ist außerdem der Ansicht, dass Dänemark die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.