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LKW-Fahrverbote vom 13. bis 20. August und am Tag der Mariä Himmelfahrt. Prüfen Sie, wo und wann diese gelten

In Deutschland und in mehreren anderen Ländern Europas feiern wir diesen Sonntag die Mariä Himmelfahrt. Unten finden Sie eine Liste von Ländern und Terminen, wo die feiertagsbedingten und LKW-Fahrverbote in der Ferienreisezeit gelten. In mehreren Staaten beginnen diese bereits heute.

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13. August

Tschechien – von 17 bis 21 Uhr. Die Fahrverbote in Tschechien gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t.

Polen – von 18 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen.

Kroatien – von 15 bis 23 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t sowie für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern, die länger sind als 14 m.

Italien – von 16 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen für Gütertransporte über zulässige Gesamtmasse 7,5 t.

14. August (Samstag)

Deutschland – von 7 bis 20 Uhr. In Deutschland gelten die Feiertagsfahrverbote und Fahrverbote in der Ferienreisezeit die LKWs mit zulässiger Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern ungeachtet deren Gewichts.

Österreich – von 15 bis 24 Uhr. Die österreichischen Fahrverbote gelten für Sattelzugmaschinen mit Aufliegern über zulässige Gesamtmasse der SZM oder des Aufliegers über 3,5 t, LKWs und Gelenkfahrzeuge über zulässige Gesamtmasse 7,5 t. Zusätzlich gilt das LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit für Lastkraftwagen, die nach /über Deutschland und nach oder über Italien fahren, auf der Autobahn A12 in Inntal und auf der Autobahn A13 über den Brennerpass von 7 bis 15 Uhr.

Frankreich – von 7 bis 19 Uhr und von 22 bis 24 Uhr – die Beschränkung gilt für LKWs und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 Tonnen, mit Ausnahme von Spezial- und Landwirtschaftsfahrzeugen.

Luxemburg – von 21:30 bis 24 Uhr Richtung Frankreich und von 23:30 bis 24 Uhr Richtung Deutschland. Das Verbot gilt für Fahrzeuge über zulässige Gesamtmasse 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger.

Tschechien – von 7 bis 13 Uhr.

Polen – von 8 bis 14 Uhr und von 18 bis 22 Uhr für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit zulässiger Gesamtmasse über 12 Tonnen.

Slowakei – von 7 bis 19 Uhr. Die slowakischen Fahrverbote gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit zulässiger Gesamtmasse über 7,5 t sowie Fahrzeuge über zulässige Gesamtmasse 3,5 t mit Anhängern oder Aufliegern.

Slowenien – von 6 bis 16 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t.

Ungarn – von 15 bis 24 Uhr. Die Fahrverbote für LKWs in Ungarn gelten für Lastkraftwagen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t.

Kroatien – von 4 bis 14 Uhr und von 15 bis 23 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t und LKWs sowie Fahrzeuge mit Anhängern, die länger sind als 14 m .

Italien – von 8 bis 22 Uhr.

15. August – Mariä Himmelfahrt

Deutschland – von 0:00 do 22 Uhr.

Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Luxemburg – von 0:00 bis 24 Uhr Richtung Frankreich. Von 0:00 bis 21:45 Uhr und von 23:30 bis 24 Uhr Richtung Deutschland.

Polen – von 8 bis 22 Uhr.

Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr.

Slowenien – von 8 bis 21 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über zulässige Gesamtmasse 7,5 t.

Ungarn – von 0:00 bis 22 Uhr.

Italien – von 7 bis 22 Uhr.

Kroatien – von 12 bis 23 Uhr.

19. August (Donnerstag)

Ungarn – von 22 bis 24 Uhr.

20. August (Freitag)

Ungarn – von 0:00 bis 22.00 Uhr (St. Stephanstag – Nationalheiliger von Ungarn).

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