WERBUNG
freight on

Foto: magele-picture/ AdobeStock

Förderstart 2025: Diese Programme laufen aktuell für die Transportbranche

Lesezeit 2 Min.

Im August 2025 laufen mehrere Förderprogramme des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM), die sich gezielt an Unternehmen im Straßengüterverkehr richten. Von Ausbildung über Umweltschutz bis hin zu Abbiegeassistenzsystemen: Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

8. Juli 2025: Förderprogramm „Ausbildung“ gestartet

Seit dem 8. Juli 2025 können Unternehmen Fördermittel zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Berufskraftfahrer beantragen. Das Programm zielt auf eine strukturelle Entlastung im Fahrermangel.

  • Förderzeitraum: 8. Juli bis 1. September 2025
  • Voraussetzung: Ausbildungsverträge dürfen erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids unterzeichnet werden.
  • Antragstellung: Über das BALM-eService-Portal

4. August 2025: Start Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Das überarbeitete Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De-Minimis) richtet sich an Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit schweren LKW. Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik und nachhaltige Fahrzeugtechnologien.

Der aktualisierte Maßnahmenkatalog schließt gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus und integriert neue Anforderungen. Zur Liste der förderfähigen Maßnahmen.

  • Förderzeitraum: 4. August bis 1. September 2025
  • Antragstellung: Über das eService-Portal des BALM
  • Hinweis: Das Portal war zum Start teilweise überlastet. Antragstellung erfolgt nach dem Windhundprinzip.

11. August 2025: Neue Runde für Abbiegeassistenzsysteme

Am 11. August 2025 startet die neue Antragsrunde für das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“. Ziel ist es, schwere Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden.

  • Förderzeitraum: ab 11. August 2025, 9:00 Uhr
  • Zielgruppe: Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von LKW über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen
  • Förderung: Bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro pro Fahrzeug
  • Antragstellung: Nur online über das BALM-eService-Portal

Hinweis
Alle Förderverfahren erfolgen nach dem Windhundprinzip. Eine frühzeitige Antragstellung über das eService-Portal des BALM ist daher entscheidend.

 

Tags: