8. Juli 2025: Förderprogramm „Ausbildung“ gestartet
Seit dem 8. Juli 2025 können Unternehmen Fördermittel zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Berufskraftfahrer beantragen. Das Programm zielt auf eine strukturelle Entlastung im Fahrermangel.
- Förderzeitraum: 8. Juli bis 1. September 2025
- Voraussetzung: Ausbildungsverträge dürfen erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids unterzeichnet werden.
- Antragstellung: Über das BALM-eService-Portal
4. August 2025: Start Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“
Das überarbeitete Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De-Minimis) richtet sich an Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit schweren LKW. Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik und nachhaltige Fahrzeugtechnologien.
Der aktualisierte Maßnahmenkatalog schließt gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus und integriert neue Anforderungen. Zur Liste der förderfähigen Maßnahmen.
- Förderzeitraum: 4. August bis 1. September 2025
- Antragstellung: Über das eService-Portal des BALM
- Hinweis: Das Portal war zum Start teilweise überlastet. Antragstellung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
11. August 2025: Neue Runde für Abbiegeassistenzsysteme
Am 11. August 2025 startet die neue Antragsrunde für das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“. Ziel ist es, schwere Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden.
- Förderzeitraum: ab 11. August 2025, 9:00 Uhr
- Zielgruppe: Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von LKW über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen
- Förderung: Bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro pro Fahrzeug
- Antragstellung: Nur online über das BALM-eService-Portal
Hinweis
Alle Förderverfahren erfolgen nach dem Windhundprinzip. Eine frühzeitige Antragstellung über das eService-Portal des BALM ist daher entscheidend.