Gewichtsbonus für LKW-Kombinationen kommt

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Ende September könnten für LKW und LKW-Kombinationen mit emissionsfreien Antrieben die Gewichtsgrenzen angehoben werden.

Über den neuen Entwurf des Verkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) berichtet verkehrsrundschau.de. Dieser soll bereits dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt worden sein und sieht eine Anhebung der Gewichtsgrenzen für LKW und LKW-Kombinationen unter Beachtung der Achslasten um bis zu zwei Tonnen vor. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einen Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb hat.

Im Fall vom kombinierten Verkehr sollen die Gewichtsgrenzen wie folgt ausfallen:  für dreiachsige Zugmaschine und zwei- oder dreiachsige Auflieger bleibt das 44-Tonnen-Limit geltend, aber für Kombinationen aus zweiachsiger Zugmaschine und dreiachsigem Auflieger soll das Limit auf  42 Tonnen angehoben. In beiden Fällen können 45-Fuß-Container befördert werden.

Darüber hinaus soll die Ausnahmeverordnung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übernommen werden, demnach Sattelzüge im KV 16,65 m statt 16,50 m lang sein können, berichtet das Portal.

Foto: Bartosz Wawryszuk

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