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Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß

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Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. So hat das OLG Oldenburg am 25.07.2018 entschieden.

In dem Rechtsstreit ging es darum, dass der Betroffene während des Führens eines PKW ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe. Das OLG Oldenburg hat auch hieraufhin ausgeführt, dass der Betroffene mehrere Sekunden auf das Display schaute. Daraus würde sich ergeben, dass er das Mobiltelefon verwendet hat. Im Gegenzug hat der Betroffene geltend gemacht, dass damit eine Nutzung definitiv nicht belegt sei.

Gemäß  § 23 Abs 1a StVO n.F. ist eine Nutzung nur dann zulässig, wenn das Gerät weder aufgenommen, noch gehalten wird. Da der Betroffene das Smartphone aber gehalten hat, hat er sich strafbar gemacht.

Mit dem Urteil vom 25.07.2018 lehnte das OLG Oldenburg Argumentation des Betroffenen ab, denn „bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an.”

Foto: Pixabay.com

 

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